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1. Deutsche Geschichte von der Völkerwanderung bis zur Gegenwart - S. 118

1911 - Berlin : Winckelmann
— 118 — bleiche Gesichter, in jeder Hütte Kranke und Sterbende. Ringsum aber lag eine Wüste von unbebauten Äckern und geschwärzten Dorftrümmern. 72. Der westsäliscbe Frieden. 1648. Ter letzte Zeitlauf des Krieges. Als die Schweden ihres Königs beraubt waren, verlor sich auch unter ihnen mehr und mehr die Manneszucht. Durch Sengen, Brennen und Morden wurden sie eine rechte Zuchtrute des Landes, und in den Kirchen betete man: „Aus der Schweden Not, erlös' uns, lieber Herre Gott!" Außerdem hörte man jirtgen. Der Schweb' ist gekommen, Hat alles mitgenommen, Hat die Fenster eingeschlagen, Hat's Blei herausgegraben, Hat Kugeln gegossen Und die Bauern niedergeschossen. Auch die Franzosen mischten sich in den Krieg, um die deutschen Rheinlande an sich zu reißen. Für den Glaubeu zu kämpfen, daran dachte man io eit weniger, als daran, gute Beute zu machen und große Verwüstungen anzurichten. Der Westfälische Frieden. Endlich kan: nach vielen Verhandlungen zu Osnabrück und Münster der „Westfälische Frieden" zustande. Den Luthe-rauern wurde der Augsburger Religionsfriede mit Ausdehnung auf die Reformierten bestätigt, wonach sie mit den Katholiken gleiche Rechte genießen und ihre Religion frei ausüben durften. Die Schweden erhielten Vorpommern, die Insel Rügen usw. Brandenburg bekam Hinterpommern mit Kamin, sowie die Stifter Magdeburg, Halberstadt und Minden. Den Franzosen wurde das von ihnen eroberte Elsaß mit Ausnahme der Freien Reichsstadt Straßburg, sowie der Bistümer und Herrschaften, zugestanden. Bayern behielt die Oberpfalz (an der Naab> und die Kurwürde. Tie Pfalz am Rhein mit der Hauptstadt Heidelberg bekam der Sohn Friedrichs V. von der Pfalz; für diesen wurde eine achte Kurwürde neu geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande, schon längst vom Teutschen Reich geschieden, wurden als selbständige Staaten anerkannt. Die deutsche Reichsverfafsung. Beim Friedensschlüsse ward festgesetzt, daß der Kaiser über Krieg, Frieden, Gesetzgebung, Stenern, Bündnisse, Befestigungen usw. nur nach einer auf dem Reichstage erfolgten Abstimmung der Reichsstände verfügen durfte. Den Reichsfürsten aber wurden sämtliche Hoheitsrechte bestätigt, z. B. Rechtspflege, Besteuerung der Untertanen usw. Auch ward ihnen gestattet, untereinander und mit fremden Fürsten Bündnisse zu schließen, freilich nicht gegen Kaiser und Reich. Demnach war das Ansehen des Reichsoberhauptes wesentlich verringert, und das Reich bildete fortan einen Bund selbständiger Staaten. Die Friedensfeier. Als der Frieden abgeschlossen war, hielt das Volk in jeder Stadt und in jedem nicht ganz zerstörten Dorf eine Festfeier ab: denn die Friedensbotschaft machte auf die Überreste der Bevölkerung einen rührenden Eindruck. Den alten Landleuten erschien der Frieden als eine Rückkehr ihrer Jugend. Vor ihr geistiges Auge trat die weit zurückliegende
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