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1. Deutsche Geschichte von der Völkerwanderung bis zur Gegenwart - S. 250

1911 - Berlin : Winckelmann
beispielsweise der Bierbrauer für jede Tonne Bier eine Steuer zu entrichten hat, so müssen schließlich doch die Biertrinker derartige Preise für das Getränk zahlen, daß dadurch auf Umwegen die Steuer gedeckt wird. Gemeindesteuern. Auch die Gemeinden müssen zur Erhaltung ihrer Beamten, Schulen, Wege usw. Steuern erheben. Diese Abgaben werden mich Umlagen genannt. Direkte Gemeindesteuern werden nur vom Einkommen, Grundbesitz und Gewerbebetrieb gezahlt. Indirekte Gemeindesteuern sind: Die Biersteuer (für Einführung fremder Biere), die Hundesteuer und die Abgaben für Lustbarkeiten, Schaustellungen usw. Auch zur Bestreitung der Ausgaben des Kreises hat jede Gemeinde die vorgeschriebenen Steuern zu entrichten. Zölle. Für bestimmte Gegenstände, die von andern Staaten in Deutschland eingeführt werden (Getreide, Fleisch, Vieh, Heringe, Metalle, Maschinen, Hölzer usw.), muß der fremde Händler an das Deutsche Reich eine Abgabe entrichten, die man Zoll nennt. Andererseits muß der deutsche Händler auch für feine Waren an den betreffenden fremden Staat einen Zoll zahlen, in welchem er seine Lieferungsgegenstände absetzt. Durch den Zoll, welchen das Deutsche Reich durch seine Steuerbeamten erhebt, hat die Staatskasse bedeutende Einnahmen. Anleihen. Zum Bau von Kriegsschiffen, Eisenbahnen, Kanälen usw. muß der Staat oft größere Geldanleihen machen, die durch laufende Einnahmen verzinst und allmählich getilgt werden. Um solche großen Summen zu erlangen, stellt der Staat Schuldscheine über Beträge von 100, 200, 500 Mark usw. aus, die gegen bares Geld ausgehändigt werden und in den Verkehr gelangen. Wer einen solchen Schuldschein kauft, wird der Gläubiger des Staates und hat Anspruch auf die festgesetzten Zinsen. — Auch Provinzen und Kreise sehen sich oft veranlaßt, verzinsliche Anleihen zur Herstellung von Straßen, Kanälen, Bauwerken usw. zu machen. Ebenso können Stadt- und Landgemeinden die Einrichtung von Gasanstalten, Wasserleitungen, Elektrizitätswerken usw. in den meisten Fällen nicht ohne Anleihen ermöglichen. 150. 2vic Wilhelm I. für das Ldobl der 2(rbeiter und Gewerbetreibenden sorgte. Tie Gründerzeit. Zur Zeit Wilhelms I. hatte das Fabrikgewerbe, welches durch die Einführung der Gewerbefreiheit und Freizügigkeit begünstigt wurde, sehr an Ausdehnung gewonnen. Das kleine Gewerbe ging aber immer mehr zurück, weil die Handwerker großenteils für die Fabriken arbeiteten, und die Meister auf solche Weise Lohnarbeiter wurden. Mit Neid blickte der Fabrikarbeiter auf feine reichen Arbeitgeber, und die Unzufriedenheit der besitzlosen Menge wuchs immer mehr. Während der „Gründerzeit" (1871—1873), in welcher die Fabriken und Aktiengesellschaften sich außergewöhnlich mehrten, nahm freilich das wirtschaftliche Leben einen übermäßigen Aufschwung; doch nur zu bald trat im Handel und Gewerbe eine Stockung ein, die man als „den großen Krach" bezeichnete. Da nun zahllose Leute in ihren Lebensstellungen zu Grunde gingen, so fehlte es nicht an Unzufriedenheit. Wohlfahrtseinrichtungen. Ganz besonders lag dem Kaiser das Wohl der Arbeiter am Herzen, und er wollte die Mißstände beseitigen, welche die
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