Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Altertum und Mittelalter - S. 33

1883 - Leipzig : Engelmann
Rom unter den Königm und Patriciern. 33 Unter Ancus Martins kommt als neues Element hinzu: d. Plebs — d. Bewohner unterworfener latin. Städte. Sie leben als Freie zuerst neben d. Patriciern, ohne in d. Verfassung eingereiht zu werden, ohne Rechte n. Pflichten, bis Servius Tullius eine Reform durchführt: Die Servianische Centurienreform. Er teilt d. ganze Volk zum Zweck d. Kriegsdienstes n. der Steuererhebung nach d. Vermögen in 5 Klassen, deren jede eine bestimmte Anzahl Centurien (Abteilungen — Stimmen) hat: 1. Klasse 100 000 As1) 80 Centurien, 2. - 75 000 - 20 - 3. - 50 000 - 20 S 4. - 25 000 - 20 - 5. - 12 500 - 30 - zus. Alle, die darunter bleiben: capite censi oder proletarii, bilden eine Centurie. Dazu kommen 18 Rittercenturien (6 patricische u. 12 gemischte) u. je 2 Cent. Spielleute u. Zimmerleute — 193 Centurien. D. 1. Klasse hat d. volle Ausrüstung mit Schutz- u. Trutzwaffen, die d. andern Klassen nimmt mit d. Vermögen ab. D. proletarii v. Kriegsdienst n. Steuer frei. D. Versammlungen d. ganzen Volkes: Comitia centuriata, in denen nach Centurien (Stimmen) entschieden wird. Da d. 1. Klasse n. d. Ritter zus. 98 Centurien besitzen, so haben d. Reichen d. Übergewicht. D. ganze Staatsgebiet in 30 (später 35) Tribus (4 städt. u. 26 ländl.) geteilt; auch hier Versammlungen: Comitia tributa2). Also 3 Comitia: 1) Comitia curiata (Patricier), haben von nun an nur d. Bestätigungsrecht d. Beschlüsse d. andern Komitien3). 2) Comitia centuriata (Patricier u. Plebejer): d. wichtigste Versammlung, hat später d. Annahme oder Ablehnung d. Gesetze, Entscheidung über Krieg u. Frieden, über eingelegte Berufungen, n. die Wahl d. Beamten^). 3) Comitia tributa (anfangs nur Plebejer, v. d. Decemvirn an alle Ansässige, Patricier u. Plebejer), haben nur Plebiscita = Gutachten abzugeben^). 509—366. 2. Aom als Ilepuvttk im Ständekampf. (S.§§ 167—78. ©.§§99-107.) Statt d. Königs 2 Konsuln^), v. d. Centnriatkomitien aus d. Patriciern auf 1 Jahr gewählt: Verwalter d. Staates, Oberfeldherrn, Oberrichter 7), nicht aber Oberpriester ^). Sie sind nach Ablauf d. Amtsjahres 2) 100000 As = 8700 M.. 12500 As = 1000 M. — 2) Wahrscheinlich erst seit 494. — 8) Dies wird aufgehoben durch d. lex Valeria-Horatia 449, Publilia Philonia 339, u. Hortensia-Maenia 286; von da an sind d. Com. curiata ganz ohne Bedeutung. — 4) Wenn v. Volksversammlungen oder Comitia schlechtweg die Rede ist, sind immer d. Com. centuriata gemeint. — 6) D. Verhältnis d. Komitien zu einander u. ihre Zusammensetzung ist noch immer sehr streitig. D. obige Darstellung ist d. althergebrachte. 9iach neueren Anschauungen umfassen d. Comitia tributa von Anfang an d. ganze rönt. Bürgerschaft, soweit sie mit Grundbesitz angesessen war. Daneben trat d. Plebs' allein zusammen in von ihren Tribunen berufenen Sonderversammlungen — concilia plebis. In d. histor. Zeit stimmten in d. Comitia curiata auch d. Plebejer mit. Darnach bestanden also alle 3 Comitia aus beiden Standen. — 6) Anfangs Prätoren genannt, erst seit d. Decemvirn Konsuln. — 7) Hier beschränkt durch d. provocatio ad populum, d. h. d. Berufung, die jeder Bürger an d. (Senturiat= komitien einlegen kann. — 8) Dies ist d. pontifex maximus, unter ihm d. rex sacrificulus. Beeck, Geschichtstabellen. I. 3
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer