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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 56

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
56 Viii. Vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution. verbürgten Nachrichten von dem Auftreten des Geschlechtes reichen in die zweite Hälfte des 11. Jahrhunderts zurück. Von den zwei Linien, die schon frühzeitig entstanden, wurde die eine 1191 von Kaiser Ar^uraraf" £eiltricf) Vi. mit der Burggrafschaft Nürnberg belehnt, während schaft^Nürnberg die andere die heimatlichen Besitzungen (Hechingen und Sigmaringen) verwaltete. Bei verschiedenen Gelegenheiten griffen die Burggrafen erfolgreich in die Reichsgeschichte ein: Burggraf Friedrich Iii. lenkte nach dem Interregnum die Aufmerksamkeit auf Rudolf von Habsbnrg und betrieb dessen Wahl; Friedrich Iv. verhelf Ludwig dem Bayern in der Schlacht bei Mühldorf 1322 zum Sieg; Friedrich Vi. erwarb sich Verdienste um die Wahl Kaiser Sigismunds. — Durch Kaus und Vermählungen gelang es den Burggrafen, ihren Besitz in Franken bedeutend zu vermehren. So brachten sie die Herrschaften Bayreuth, Ansbach, Kulmbach re. an ihr Haus. — Bedeutsam uy°- für die fränkischen Hohenzollern wurde das Jahr 1415. Kaiser Sigismund übertrug nämlich auf dem Konzil zu Konstanz an Friedrich Vi. die Mark Brandenburg mit der Kurwürde. Er that dies, um die durch die Fehdelust, den Trotz und deu Übermut des zuchtlosen Adels verarmte und herabgekommene Mark einem Willensstärken Regimente zuzuführen und um dem Burggrafen gegenüber eine Schuld der Dankbarkeit abzutragen. Friedrich und feine Nachfolger sorgten für Herstellung gesetzmäßiger Zustände und für die sittliche Hebnng des Volkes; auch waren sie stets auf Vergrößerung ihres Landes bedacht und schlossen daher verschiedene Erbverträge ab, durch welche sie sich ein Anrecht ans Jülich, Pommern und die schlesischen Fürstentümer (Liegnitz, Brieg und Wohlan) erwarben. (Der Vertrag mit den schlesischen Herzogen legte den Keim zu künftigen Zwistigkeiten mit Österreich.) 1511 wählte der Deutschherrnorden den Prinzen Albrecht aus einer Nebenlinie der brandenbnrgischen Hohenzollern (Ansbach) zum Hochmeister. Derselbe trat 1525 mit dem größten Teil der Ordensritter zur evangelisch-lutherischen Lehre über und verwandelte das Ordensland in ein weltliches Herzogtnm unter polnischer Lehenshoheit, die schon seit 1466 über das Ordensland bestanden hatte. 1618 wurde das Herzogtnm Preußen, wo der Hohenzollernstamm erlosch, und vorher, 1614, Kleve, Mark und Ravensberg (aus der Jülich-Kleveschen Erbschaft) mit Brandenburg vereinigt. Preußen blieb jedoch unter polnischer Lehenshoheit. 1640 gelangte Friedrich Wilhelm (der Große Kurfürst) ans den Thron seiner Ahnen. Mit ihm begann eine Zeit ungewohnten Aufschwungs für den brandenbnrgisch-prenßischen Staat. Seine Bedeutung für Preußen und Deutschland rechtfertigt es, daß seiner eingehender gedacht werde. 2. Brandenburg bis zur Zeit der Hohenzollern. Den Kern des brandenbnrgischen Staates bildet die Nordsüchsische M a r k
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