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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 92

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
92 Viii. Vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution. a. Kirchliche Reformen. b. Staatliche Reformen. führen, deren Verwirklichung er für seine Erbstaaten mit großem Eifer und überstürzender Hast anstrebte. Die Reformen zerfallen in solche, die sich auf das kirchliche und in solche, die sich auf das staatliche Gebiet beziehen. Kirchliche Reformen. Joseph Ii. suchte das Band zu lockern, welches den österreichischen Klerus an den Papst knüpfte, und wollte das kirchliche Leben vor allzu großer Beeinflussung durch römischen Geist bewahren. Zu diesem Zwecke verpflichtete er die Bischöfe durch einen Eid zur Beobachtung der Landesgesetze, ordnete er an, daß die päpstlichen Erlasse nur mit Genehmigung seitens des Landesherrn in den Kirchen bekannt gegeben werden durften, stellte er die geistlichen Orden unter Aufsicht der Bischöfe und verbot ihnen den Verkehr mit auswärtigen Oberen, hob er etwa 700 Klöster auf (J/8 aller vorhandenen und zwar diejenigen, welche nur der Beschaulichkeit dienten, weder Schule hielten, noch predigten und den Beichtstuhl versahen, noch Kranke pflegten, noch wissenschaftlich Hervorragendes leisteten) und verwendete deren Vermögen zur Gründung von Pfarreien, Schulen, und Wohltätigkeitsanstalten: Tanbstummeninstitnt, Findelhaus, Irren-, Waisen- und Krankenhäusern. Die größte Bedeutung erlangte das im Jahre 1781 erlassene Toleranzedikt, welches den beiden protestantischen Konfessionen und den Anhängern der griechischen Kirche die Privatausübung ihrer Religion in einfachen Bethäusern und bürgerliche Gleichberechtigung mit den Katholiken einräumte. Alle diese in das kirchliche Leben ties einschneidenden Neuerungen erweckten, da sie mit rücksichtsloser Energie, ohne Schonung der herrschenden Vorurteile und der Neigungen des Volkes durchgeführt wurden, den Unwillen der Geistlichkeit und der großen Menge und riefen eine heftige Opposition hervor; aber der Kaiser ließ sich uicht einschüchtern. Wirkungslos waren auch die Versuche, welche der Papst Pius Vi. machte, um Joseph zur Zurücknahme der vollzogenen Maßregeln zu veranlassen. Der Monarch empfing den Papst, der, um durch seinen persönlichen Eindruck den Reformator umzustimmen, selber nach Wien gereist war, mit geziemender Ehrfurcht, blieb aber unbeugsam und ließ sich durch keine Vorstellung zu irgend einem Entgegenkommen bewegen (1782). Staatliche Reformen. Wie auf kirchlichem Gebiet, so suchte Joseph Ii. mit gleicher Lebhaftigkeit auch in deu bürgerlichen Einrichtungen Neuerungen durchzuführen. Eine seiner ersten Anordnungen, die er in dieser Richtung traf, bezog sich aus die Verhältnisse des Bauernstandes. Indern er die gedrückte Lage desselben als eine Ungerechtigkeit ansah, hob er die Leibeigenschaft aus und beschränkte das Strasrecht der Grundherren auf ein geringes Maß. (Eine gewisse Gutsuntertänigkeit blieb bestehen.) Im Hinblick darauf sagte
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