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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 116

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
116 Ix. Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß. c. Schreckens Herrschaft des Wohlfahrtsausschusses. d. Einführung einer neuen Zeitrechnung. e. Royalistische Ausstände und Ende der Schreckensherrschaft. Königs, Dauphin Ludwig (Ludwig Xvii.), wurde einem verworfenen Schuhmacher zur Erziehung übergeben. Er starb 1795 infolge von Mißhandlungen. „Wir haben die Schiffe hinter uns verbrannt", rief Ararat nach der Hinrichtung Ludwigs Xvi. aus und deutete damit an, daß den Männern des Umsturzes und der damaligen Herrschaft keine Wahl blieb, als Vernichtung aller ihrer Gegner oder eigener Untergang. Solcher Auffassung entsprechend, handelte nun auch der National-konvent. Er riß alle gesetzgebende und ausübende Gewalt an sich und übte ein Schreckensregiment ans, das alles übertraf, was sich bisher Entsetzliches zugetragen hatte. Au seiner Spitze stand der sogenannte Wohlfahrtsausschuß, in dem Robespierre, Danton it. a. ihre bluttriefende Tätigkeit entfalteten. Derselbe entwarf Gesetze, welche den ruhigen Bürger erzittern machten, alle Widerstrebenden mit dem Tode bedrohten und die einst so gefeierte Freiheit und Gleichheit in das Reich der Träume verwiesen. Ein Revolutionstribunal urteilte als oberster Gerichtshof über alle „Verdächtigen". Es kannte nur die Todesstrafe. Appellation oder Begnadigung gab es nicht. In den Provinzen bildeten sich Revolutionsausschüsse, die vom Konvente aus ihre Weisungen erhielten zur Ausrottung aller Männer von Besitz, Bildung und edler Gesinnung, und in allen größeren Städten, wie in Bordeaux, Nantes, Lyon, wüteten Kommissare des Wohlfahrtsausschusses, indem sie die entartete Menge zum Morde aufstachelten. Tausende von Bürgern, die bisher in Ruhe ihr Tagewerk verrichteten, verbluteten auf der Guillotine (einer von dem Deputierten Guillotiu erfundenen Enthauptungsmaschine, Fallbeil). Damit der Zusammenhang mit der Vergangenheit aufgehoben werde und steh die Erinnerung nicht mehr in frühere Jahrhunderte flüchten könne, führte man eine andere Zeitrechnung ein und bezeichnete als Anfang der neuen Zeit den 22. September 1792 (Gründungstag der Republik). Als veraltet betrachtete man auch das Christentum; man verbot den christlichen Kultus, hob den Sonntag und alle gottesdienstlichen Einrichtungen auf und ordnete die Verehrung der Vernunft an als der Quelle der Weisheit und Erkenntnis. So brach das Alte, Ehrwürdige und Geheiligte zusammen, die Stützen, welche Bildung und Gesittung getragen; Zerstörungswut und rohe Sinnenlust schritten sieghaft einher (1794 ließ Robespierre bitrch den Konvent wieder dekretieren: „Das Dasein eines höchsten Wesens und die Unsterblichkeit der Seele sei eine Wahrheit"). Gegen diese nmstürzlerischen Neuerungen und die Tyrannei des Konventes erhoben sich zwar viele Franzosen, so die Bevölkerung der Veitl)ee und die südlichen Städte Marseille, Bordeaux, Lyon und Toulon; letzteres rief sogar die Engländer zu Hilfe und räumte
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