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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 134

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
134 Ix. 23cm der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß. Mediatisierung. Erklärung Navo leons und der Rheinbunds-fürften an den Reichstag. letzung der Reichsverfassung und bewirkte eine weitere Erschütterung der ohnehin schon tief gesunkenen kaiserlichen Gewalt. Aber Napoleon begnügte sich nicht mit diesem Erfolg; er ging noch einen Schritt weiter und faßte, da er nach immer größerer Machtfülle strebte, jetzt die völlige Zertrümmerung des Deutschen Reiches ins Auge. Behilflich in der Verwirklichung dieses Planes waren ihm sein kluger und gewandter Minister Talleyrand, der unpatriotische Erzkanzler von Dalberg und eine Anzahl deutscher Fürsten, welche nach Vergrößerung ihres Besitzes trachteten und von dem Anschluß au den „Mann des Jahrhunderts" alles Heil für sich und ihre (Staaten erwarteten. Dalberg verglich in schmeichlerisch-unterwürfiger Weise den korsischen Usurpator mit Karl dem Großen und forderte ihn geradezu auf, als „Heiland Deutschlands" dessen Zustände neu zu regeln. Unter Dalbergs Führung traten nun 16 süd- und südwestdeutsche Fürsten «darunter die von Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau und Hohenzolleru) mit Talleyraud iu Unterhandlung und schlossen im Juli 1806 zu Paris den sogenannten Rheinbund, als dessen Protektor sie Napoleon ernannten. In der Rheinbundakte sicherte ihnen Napoleon vollkommene Souveränität für die inneren Angelegenheiten ('Gesetzgebung, Besteuerung, Gerichtsbarkeit) zu, stellte ihnen Wahrung ihrer Interessen und Zuwachs an Land in Aussicht, forderte aber, ihm 63000 Mann zu seinen Kriegen zu stellen (Bayern 30000 Mann), sobald er es befehle. Der Erzkanzler und „Fürst Primas" Dalberg sollte iu den Bundesversammlungen als Stellvertreter des Protektors den Vorsitz führen. 2. Die den Fürsten versprochene Machtvergrößerung trat gleich im Jahre 1806 ein. Daß dabei das Recht durch die Gewalt gebeugt wurde, kümmerte weder Napoleon noch die Mitglieder des Bundes. Viele kleine Reichsstände, welche nicht rechtzeitig dem Bunde sich anschlossen, wurden mebiatisiert, d. H. es wurde ihr Land unter die Rheinbundsfürsten verteilt. Bayern erhielt auf diese Weise die Reichsstadt Nürnberg, sowie die Gebiete der Fürsten Schwarzenberg, Hohenlohe, Öttingen, Thnrn und Taxis, Fugger und die Grafschaften Castell, Schönborn, Pappenheini. Die Mediatisterten behielten das Recht der niederen und mittleren Gerichtsbarkeit, das Jagd-, Fischereirecht, den Zehnten u. s. w. 3. Wie ein Hohn erschien die Note, welche Napoleon am 1. August an den Reichstag richtete und worin er erklärte, er habe den Titel eines Protektors des Rheinbunbes nur in srieblicher Absicht übernommen, er werbe nach Kräften für die Ruhe und das Glück Europas sorgen und hoffe, daß feine Armeen zum letztenmal^ den Rhein würden überschritten haben. Leiber beckte sich mit dem Inhalt biefer Note eine am gleichen Tage von den Rheinbnnbsfürsten
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