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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 173

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 126. Wiener Kongreß. 173 § 126. Wiener Kongreß. A. Territoriale Bestimmungen. 1. Der Wiener Kongreß, dessen Beschlüsse die Grundlage für die nun folgende Periode im Leben der europäischen Völker bildeten, wurde im November 1814 unter der persönlichen Teilnahme vieler Monarchen (Alexander I., Franz I., Friedrich Wilhelm Iii. n. a.) eröffnet. Österreich wurde durch Metternich, Preußen durch Wilhelm von Humboldt und Hardenberg, Bayern durch W r e d e, Rußland durch N e s s e l r o d e, England durch Wellington und Frankreich durch den einflußreichen T a l l e y r a n d vertreten. Zu den Kongreßteilnehmern gehörte auch Freiherr vou Stein; er bekleidete zwar keine offizielle Stellung, übte aber viel Einfluß auf den Zaren, in dessen Umgebung er sich befand. 2. Der Kongreß hatte eine wichtige und schwierige Aufgabe p^y^lvage. zu lösen: die territoriale Neugestaltung Europas und die Begründung einer neuen Verfassung für Deutschland. Die Erörterungen hierüber führten gleich in den ersten Wochen zu bedenklichen Störungen der Eintracht. Was den Diplomaten am meisten zu schassen machte, das war die sächsisch-polnische Frage. Rußland beanspruchte ganz Polen; Preußen verlangte, um eine Abrundung seiner Grenzen nach Süden zu erhalten, das Königreich Sachsen, dessen Monarch noch in der Leipziger Schlacht auf Napoleons Seite gestanden war. Die Forderungen der beiden Mächte riefen den heftigsten Widerspruch hervor. Österreich, Frankreich, England und die deutschen Mittelstaaten widersetzten sich denselben in gleicher Weise. Die Gegensätze spitzten sich so zu, daß die Parteien (Rußland und Preußen einerseits, Österreich, Frankreich und England anderseits) glaubten, die Entscheidung den Massen anvertrauen zu müssen. Die Kunde von den Zwistigkeiten veranlaßte, wie wir wissen, Napoleon, nach Frankreich zurückzukehren. Aber ehe er noch seinen Entschluß ausführte, kam es unter den Mächten zu einer Einigung. 3. Österreich erhielt die Lombardei und Veuetieu, Jllyrieu, Dalmatien und Galizien, Salzburg und Tirol mit Voralberg, mußte jedoch auf Belgien (nach Minister Thugut: ein Mühlstein am Halse Österreichs) verzichten. Preufzen erhielt 1. aus der polnischen Ländermasse Posen, den Territorial Netzedistrikt, Danzig und Thorn, also die Gebiete, welche ihm in der Örs9 I. und Ii. Teilung Polens zugesprochen waren; 2. die nördliche Hälfte des Königreichs Sachsen (darunter das alte Kurland); 3. seine ehemaligen liukselbifcheu Besitzungen, die es im Tilsiter Frieden ver-
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