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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 189

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 132. Regierungsantritt Friedrich Wilhelms Iv. 189 für Fragen des öffentlichen Lebens gegeben und die Meinung erweckt, er werde die neuen Ideen der Zeit auf sich wirken lassen und sich den Wünschen des Volkes gegenüber nicht ablehnend verhalten. Mit hochgespannten Erwartungen sah man daher seiner Thronbesteigung entgegen. Unwillkürlich kamen auch Erinnerungen an das Jahr 1740, in welchem Friedrich der Große, der Philosoph auf dem Throne, die Zügel der Regierung ergriff, und au das Jahr 1640, in welchem der Große Kurfürst seine erfolgreiche Wirksamkeit als Regent begann. Vielleicht werde der Geist jener Ahnen den neuen König erfassen und diesen zu befreienden Taten bewegen. Die ersten Regierungs- Ne-Äs" Handlungen Friedrich Wilhelms Iv. schienen alle Hoffnungen zu Handlungen. bestätigen. Der König lockerte die Fesseln, durch welche die Freiheit der Presse und Rede eingeschränkt war; eine allgemeine Amnestie für politische Vergehen und Verbrechen öffnete Hunderten von sreiheits- und vaterlandsliebenden Männern die Pforten der Gefängnisse; M. Arndt, seit 1820 suspendiert, wurde wieder in seine Professur eingesetzt und L. Jahn aus der Polizeiaufsicht (und seiner Internierung zu Freiburg') befreit; die beiden Grimm erhielten als Mitglieder der Akademie einen ehrenvollen Ruf nach Berlin (1840) und Dahlmann wurde Professor in Bonn. Angesichts solcher Tatsachen hielt man es für wahrscheinlich, daß der König den von der Zeit geforderten Schritt tun, nämlich Preußen in einen Verfassungsstaat mit einer Volksrepräsentation verwandeln werde. 3. In dieser Beziehung aber erlebte man schon 1840 eine Ent- Ss^egen8 täuschung. Der König ließ sich, einem alten Brauche folgend, von etneftmiftttimmi. den Ständen der Provinzen huldigen. Gelegentlich der H u l d i g u n g s - feier in Ostpreußen (Königsberg) nahten sich ihm die Stände unter Berufung auf eine Verordnung von 1815 mit der ehrfurchtsvollen Bitte, das in jener Verordnung gegebene Versprechen seines Vaters einzulösen und den preußischen Staat in die Reihe der konstitutionellen Staaten einzuordnen. Die mit Spannung erwartete Antwort enthielt eine entschiedene Ablehnung. Der König denke an eine weitere Entwicklung der Provinzialstände, wolle aber von Volksvertretungen im modernen Sinne nichts wissen. (Patriarchalisches Königtum, nicht konstitutionelles.) Die Erkenntnis der Kluft zwischen dem Gedankenkreis des Königs und den Forderungen des Volkes brachte den ersten Mißklang in den allgemeinen Jubel. Bald verstummte derselbe ganz und gar und es verbreitete sich eine Mißstimmung, welche in der Tagespresse, in Gedichten und Flugschriften einen Ausfluß suchte und fand. Die Unzufriedenheit wuchs von Jahr zu Jahr und nahm mit der Zeit eine bedenkliche Höhe an. 4. Da erschien im Februar 1847 ein königliches „Patent," Am Febr^i^
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