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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 195

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 133. Die Revolution von 1848. 195 nach Mitternacht dauerte. Am Morgen des 19. März gab der König Befehl zum Abzug der Truppen aus der Hauptstadt; auch willigte er in die Errichtung einer Bürgerwehr zum Schutze der Ordnung und Sicherheit. 5. Im Mai wurde in Berlin die aus allgemeinen Wahlen her-vorgegangene (Preußische) Nationalversammlung eröffnet. Versammlung. Sie sollte durch gemeinsame Arbeit mit der Regierung eine Verfassung schaffen. Bald aber zeigte sich ein unüberbrückbarer Gegensatz zwischen der demokratischen Kammermehrheit einerseits, der Regierung und ihren Anhängern anderseits. Die Beratungen verliefen resultatlos. Infolgedessen hob Friedrich Wilhelm die Nationalversammlung, die inzwischen wegen häufiger Störungen von Berlin nach Brandenburg verlegt worden war, auf und verkündete (oktroyierte) im Dezember 1848 dem Lande eine von der Regierung entworfene Verfassung, welche von den aus Grund derselben zusammengetretenen zwei Kammern beraten und am 6. Februar 1850 von König und Landtag feierlich beschworen wurde. (Die gesetzgebende Gewalt wird fortan durch den König, das Herrenhaus — seit 1854 so genannt — und das Haus der Abgeordneten ausgeübt.) Der Sturm war vorbei; die Ruhe kehrte zurück. 6. Der unruhige Geist der Zeit ergriff auch das bayerische B^gungen^in Volk. In lärmender Weise verlangte es Preßfreiheit, Ministerverant- «aven. Wörtlichkeit, Öffentlichkeit der Rechtspflege 2c. König Ludwig I. gewährte durch die Proklamation vom 6. März 1848 alle diese Forderungen, legte aber am 20. März aus freiem Entschlüsse die Zügel der Regierung in die Hände seines Sohnes Maximilian. — Stürmischer war die Bewegung in Baden. Leidenschaftliche Republikaner, wie Hecker, Struve und Herwegh, planten den Sturz der Monarchie. Sie riefen im April 1848 von Konstanz aus zu den Waffen. Die von ihnen aufgestachelten und von französischen Republikanern verstärkten Haufen aber wurden von Bundestruppen zerstreut. 7. Wir haben bisher die auf den freiheitlichen Ausbau der Einzelftaaten gerichteten Bestrebungen kennen gelernt; nun werde noch der mächtigen Strömung gedacht, welche eine gründliche Umgestaltung der Bundesverfassung und damit die Vereinigung der deutschen Staaten und Stämme zu einem organisch gegliederten Ganzen ins Auge faßte. Ende März 1848 vereinigten sich in Frankfurt a. M. verschiedene Das Vorparia-Mitglieder der deutschen Ständeversammlungen, das sog. Vorparlament. Sie stellten den Grundsatz der Volkssouveränität aus und beschlossen, daß eine aus allgemeinen, direkten Wahlen hervorgehende deutsche Nationalversammlung das Verfassungswerk in Angriff nehmen und zur Durchführung bringen solle. Ihre Beschlüsse fanden die Zustimmung des Bundestages, welcher sich, die Zeichen der Zeit er- 13*
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