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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 211

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 137. Die Schleswig-Holsteinische Frage. 211 einer von Preußen und Dänemark gemeinschaftlich einzusetzenden Kommission verwaltet werden sollten. 2. Gestützt auf seine Schutzmächte, kündigte Dänemark im Früh- nrofgn|ar®g|§5 jahr 1.849 den Waffenstillstand. Die Feindseligkeiten begannen von gegen Dänemark neuem. Wiederum fand der Hilferuf der Schleswig-Holsteiner lebhaften Widerhall in allen deutschen Herzen. Preußen, Hannoveraner, Sachsen, Bayern, Württemberger rückten in Schleswig ein, siegten im April bei Eckernförde, Düppel (wo sich der bayerische Oberstleutnant von der Tann Lorbeeren erwarb), Kolding und drangen später bis an die Wälle der Festung Fridericia vor. Nun aber trat eine Lähmung in der Kriegsführung ein. Die revolutionären Erhebungen in Deutschland (§ 134, 2), die Begünstigung Dänemarks durch England und Rußland erregten in Friedrich Wilhelm Iv. Besorgnisse. Jnfolgedeffen kam es im Juli 1849 zum Waffenstillstand und ein Jahr darauf, Juli 1850, zum Frieden zwischen Dänemark und Preußen. Schleswig blieb von Holstein getrennt und dem König von Dänemark die Bewältigung des Widerstandes in Schleswig-Holstein überlassen. 3. Allein die Herzogtümer fügten sich noch nicht in die durch den Frieden geschaffene Lage. Wenn auch von Deutschland verlassen, so setzten sie den Kampf für ihre Freiheit und ihre Rechte mit eigenen Kräften fort. Bald zeigte sich die Unzulänglichkeit ihrer Streitmacht. Sie erlitten eine Niederlage nach der anderen und sahen sich endlich (1851) durch die Einwirkungen des deutschen Bundestages und namentlich Österreichs zur Einstellung der Feindseligkeiten gezwungen. Im Mai 1852 bestimmten die fünf Großmächte, denen die Erhaltung der dänischen Gesamtmonarchie im Interesse Europas gelegen schien, durch das Londoner Protokoll, daß Christian von Sonder-bnrg-Glücksburg, das Haupt einer jüngeren Nebenlinie des oldenburgischeu Hauses, Erbe und Nachfolger des kinderlosen Friedrich Vii. in Dänemark und in den Herzogtümern sein sollte, nachdem Christian August von Augusten bürg gegen eine Abfindungssumme seinen zweifellos berechtigten Ansprüchen auf Schleswig-Holstein entsagt und nachdem Dänemark das Versprechen gegeben hatte, Schleswig dem dänischen Staate nicht einzuverleiben. 4. Nun begann für Schleswig eine schwere Reit. Das Absehen Maßregeln zur . r cn c r • r, , i ■ r v- Unterdrückung der Kopenhagener Regierung war daraus gerichtet, dem danychendcs Deutschtums. Wesen in Verwaltung und Rechtspflege, Kirche und Schule zum Siege zu verhelfen. Dänische Beamte arbeiteten mit leidenschaftlichem Eiser an der Beseitigung all der Einrichtungen, welche ans der Väter Zeit stammten; dänische Pfarrer und Lehrer, die in großer Zahl eingestellt wurden, forgten dafür, daß die deutsche Muttersprache verdrängt und die Erinnerung des heranwachsenden Geschlechtes an die 14*
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