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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 246

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
246 X Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums. dieses Umstandes und der damit zusammenhängenden Möglichkeiten hielt es die Reichsregierung für ihre Pflicht, nicht bloß für die Erhaltung, sondern auch für eine angemessene Steigerung der Wehrkraft zu Land und Wasser zu sorgen. — 1872 kam es gelegentlich einer Zusammenkunft Wilhelms I. mit Franz Joseph von Österreich und Alexander Ii. von Rußland in Berlin zu einer Vereinbarung der drei Ostmächte (dem „Dreikaiserbündnis"), durch welche der europäische Friede aus lauge gesichert schien. Aber schon 1878 trat eine Trübung der Beziehungen zu Rußland ein, hervorgerufen durch die Beschlüsse des von Bismarck geleiteten Berliner Kongresses der europäischen Großmächte, welcher Rußland der überwundenen Pforte gegenüber zur Mäßigung in seinen Forderungen zwang. Nun brachte Bismarcks staatsmänuisches Geschick (1879) ein engeres Bündnis zwischen Deutschland und dem stammverwandten Österreich zu stände und verwirklichte damit einen schon auf dem Köuiggrätzer Schlachtfeld und bei den Prager Friedensverhandlungen gehegten Gedanken. 1883 schloß sich den verbündeten Staaten auch Italien an und seitdem bildet der „Dreibund" die beste Gewähr für die Erhaltung des europäischen Friedens. 2. Mit dem wachsenden Ansehen Deutschlands, der Sicherung seiner Machtstellung in Europa hing ein überraschender Aufschwung der deutschen Industrie und des deutschen Welthandels zusammen. Im Hinblick darauf erachtete es die Reichsleitung für notwendig, steh an dem Streben der Völker nach Kolonialbesitz zu beteiligen. Seit 1884 wurden erworben: an der West- und Südwestküste Afrikas Togoland, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika; an der Ostküste das Hinterland von Sansibar (Deutsch-Ostafrika); in Australien und in der Südsee das Kaiser-Wilhelmsland, der Bismarck-Archipel, die Marschall-Inseln, die Karolinen- und Marianen-, ferner zwei der Samoa-Inseln und in China das Gebiet von Kiantschon. 3. Das von dem Vatikanischen Konzil 1870 aufgestellte Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes in Glaubeussacheu hatte die Gegner dieser Lehre bestimmt, ihre Kirche zu verlassen und sich Altkatholiken zu nennen. Die den letzteren staatlicheres gewährte Anerkennung, sowie die Zustimmung Deutschlands zur Einziehung des Kirchenstaates bewirkten eine Spannung zwischen der Regierung und den Vertretern katholisch-kirchlicher Forderungen. Dieselbe wuchs und ging zur Opposition der katholischen Partei des Reichstages und der katholischen Geistlichkeit über, als 1872 durch Reichsgesetz die Ausweisung der Jesuiten erfolgte, insbesondere aber als 1873 die von dem preußischen Kultusminister Falk mit Einwilligung Bismarcks entworfenen „Maigesetze" in Preußen zur Annahme gelangten, welche sich u. a. auf den Gebrauch der kirchlichen Straf- und Zuchtmittel, auf die Wissenschaft-
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