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1. Geschichte des Mittelalters - S. 33

1912 - Frankfurt a. M. [u.a.] : Diesterweg
Das Frankenreich. Ii 7 3—9. 33 fort: nach dem Tode Theoberichs des Groszen unterwarfen sie das burgunbische wie das thüringische Reich, über die er schützenb seine Hand gehalten hatte; wie die Alamannen würden die Bayern ab-□ hängig, aber unter eigenen Herzögen. Üu Über ganz Gallien und den Sübweften Deutfchlanbs behnte sich nunmehr die Frankenherrschaft aus. Sie zerfiel in zwei Teile; die Grenzlinie bilbete ungefähr die Wasserscheibe zwischen Maas und Seine. Das östliche Austrien ober Austrasien bewahrte beutsche Sitte und Sprache; in dem sübwestlich gelegenen Neustrien aber eigneten sich Franken und Burgunber die Sprache der Römer an. * * 7. Das alte Gallien erlebte unter den Merowingern eine neue Blüte: das Latein würde die Sprache der Gebilbeten und entwickelte sich im lebenbigen Gebrauch zum Französischen, wie in Italien und Spanien zum Italienischen, Spanischen, Portugiesischen: den Tochtersprachen des Lateinischen. In den prächtigen Stäbten mit ihren Palästen und Säulengängen, Theatern und Zirkussen, Bäbern und Anlagen gebieh der Handel, in Marseille, Lyon und Borbeaur, in Doornik. Mit dem Stäbteleben lernten die Franken den Steinbau kennen; erst nach Iahrhunberten bürgerte er sich rechts des Rheins, zuerst in dem von Franken befiebelten Maingebiet, ein, verrät aber seinen römischen Ursprung mit all seinen Bezeichnungen: zu den altgermanischen Ausbrücken. Zimmer, Wanb, Brett, Balken, Dach, Diele, Schwelle kommen Mauer, Pfeiler, Pforte; Turm, Söller; Pfahl und Pfeil; Keller, Speicher, Weiher, Kammer; Pflaster, Kalk, Mörtel; Estrich, Schinbel; Fenster, Ziegel. 8. Wie die neustrischen Franken haben alle „romanisierten“ Germanen die Verwaltung sowie Religion und Bilbungs-Anstalten von den Römern angenommen und weiter ausgebaut; aber ihre Kleibung und Bewaffnung, ihre Wohnung und ihren Haushalt, ihr Heerwesen mit Recht und Gericht haben sie beibehalten und weiter entwickelt; auch manche deutschen Ausbrücke, namentlich aus dem Kriegs-, Iagb-unb aus dem Rechtsleben, haben sich behauptet. „Iebe große Nation unseres Erbteils hat ein gutes Stück untergegangenen Deutschtums in sich aufgenommen." 9. Das altgermanische Rechtsverfahren vollzog sich burchweg unter sinnbilblichen Formen. Der Freie, der sich einem anberrt als Hörigen übergab, schmiegte seinen Kopf unter bessen Arm ober Gürtel und Keller, Geschichte. Ausgabe L. Teilll. 3
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