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1. Vom Tode Friedrichs des Großen bis zur Gegenwart - S. 115

1913 - Leipzig : Hirt
Der Ausbau des Reiches unter Kaiser Wilhelm L 115 Antrag die Frist verlngert wird. Fr Ehefrauen gilt die Staatsangehrig-keit ihres Mannes. Die Beurkundung des Personenstandes besorgten frher die Geistlichen im Anschlu an die Taufe, die Trauung und die Beerdigung durch Eintrag ins Kirchenbuch. 1875 wurde sie bei der Einfhrung der Zivil-ehe dem Standesamt der brgerlichen Gemeinden bertragen. 9. Rechte und Pflichten der Staatsbrger. Mit der Staats- und Reichsangehrigkeit sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. A. Rechte. Gleichheit vor dem Gesetz. Schutz der Person und des Eigentums gegen alle widerrechtlichen und willkrlichen Handtungen. Un-verletzlichkeit der Wohnung, Unverletzlich keit des Briefgeheimnisses. Freiheit der Auswanderung, die aber die Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr nicht besitzen. Freiheit des religisen Be-kenntnisses. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei." Freiheit der Meinungsuerung in Wort und Schrift. Das Wahlrecht. Das Vereins-und Versammlungsrecht. Das Vereins- und Versammlungsrecht ist durch ein Reichsgesetz vom Jahre 1908 fr alle deutschen Staaten einheitlich geregelt. Danach knnen auch Frauen in politische Vereine eintreten und an politischen Versamm-lnngen teilnehmen. B. Pflichten. Die allgemeinsten und einschneidendsten sind die Schul-Pflicht, Wehrpflicht und Steuerpflicht. Auch die brgerlichen Ehrenmter, deren bernahme kein Staatsbrger ablehnen darf, sind mit manchen Lasten verbunden. 170. Der Ausbau des Reiches unter Kaiser Wilhelm I., 1871-1888. 1. Der Kulturkampf. Kaum war der Deutsch-Franzsische Krieg beendet, da brach in Deutschland, besonders in Preußen, ein kirchenpolitischer Kampf aus, der an die Zeiten der frnkischen und staufischen Kaiser erinnerte. Infolge der preuischen und deutschen Siege hatte Papst Pius Ix. seine weltliche Herrschaft verloren. Vergebens hatte er im Herbst 1870 den König Wilhelm um Hilfe gebeten. Zu der Haltung der Regierung in dieser sogenannten rmischen Frage und ihrer Stellung zu den altkatholischen Gemeinden, die den vom Vatikanischen Konzil verkndeten Glaubenssatz von der Unfehl-barkeit des Papstes nicht anerkannten, trat die Zentrumspartei unter Fhrung des Abgeordneten Windthorst in einen Gegensatz, der zu einem Kampf um die Grenzen der Staats- und Kirchengewalt fhrte. Der König hob die katholische Abteilung des Kultusministeriums auf. Ein Schul-aufsichtsgesetz entzog allen Geistlichen, auch den evangelischen, die Aufsicht der die Volksschulen. Ein von Bayern beantragtes Reichsgesetz gegen 8*
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