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1. Die neue Zeit - S. 197

1895 - Leipzig : Dürr
— 197 — hat sich auch Friedrich I. wenig in den Marken selbst aufgehalten, er blieb in seinen fränkischen Erblanden (Bayreuth, Ansbach und Kulmbach) und beteiligte sich im Dienste des Kaisers soviel an den Angelegenheiten des Reiches, daß er wenig Zeit hatte, sich um seine neue Erwerbung zu bekümmern. Aber er hat die Qnitzows und ihre Genossen bezwungen, indem er ihre Raubburgen mit Hilfe großer Geschütze zerstörte und gegen die Gefangenen mit unerbittlicher Strenge einschritt. Später überließ er die Regierung der Marken ganz seinem ältesten Sohne Johann, doch ist dieser nicht sein Nachfolger geworden, sondern ein jüngerer Sohn, Friedrich Ii.; Johann und ein dritter Sohn, Albrecht, erbten die fränkischen Lande. Friedrich Ii. widmete sich ganz der Verwaltung seines Landes, vereitelte einen neuen Versuch des Adels, sich unabhängig zu machen, und brach den Trotz der Städte, besonders Berlin— Kölns. Diese eng verbundenen Nachbarorte hatten sich wider seinen Willen unter einem Rate vereinigt und strebten offenbar nach größtmöglicher Selbständigkeit. Friedrich erzwang aber die Trennung der Magistrate und trat auch den übrigen Städten, die sich durch Bündnisse untereinander und durch eine Verbindung mit der Hansa zu einer besonderen Macht im Staate aufschwingen wollten, entschieden entgegen. Die kurfürstliche Residenz war anfangs Spandau, Friedrich erbaute sich aber ein Schloß in Berlin, und so wurde dieses die Hauptstadt. Dauben war er immer bemüht, die entfremdeten Teile des alten askani-schen Besitzes wieder an sich zu ziehen. Von diesem war nur das Kurland, die Altmark und die Mark Priegnitz übrig geblieben. Er gewann die Neumark zurück, die au die Deutschritter verpfändet worden war, auch einige Städte der Niederlausitz, wie Kottbus, freilich nur als böhmische Lehen. Ihm folgte Albrecht Achilles, fein jüngerer Bruder, der bereits die fränkischen Erblande besaß. Albrecht ist wenig in die Marken gekommen, er wurde zu sehr durch Kämpfe mit den fränkischen Städten und durch die Dienste, die er dem Reiche leistete, in Anspruch genommen; doch eroberte er einen Teil der Uckermark zurück. Selbst in Schlesien suchte er nach dem Tode seines Schwiegersohnes, des Herzogs von Glogau, Fuß zu fassen und erlangte wenigstens die Anwartschaft auf Krossen, Zülichau und einige benachbarte kleinere Städte, die seiner Tochter, der kinderlosen verwitweten Herzogin überlassen wurden. Von Albrecht rührt das wichtige hohenzollersche Hausgesetz her, nach welchem das Kurland mit den zugehörigen Marken stets an den ältesten Sohn fallen sollte. Wenn dieses Testament auch nicht ganz streng befolgt worden ist, so kamen seine Nachfolger doch immer wieder darauf zurück, und dadurch ist das Erbe der Hohen-zollern vor Zersplitterung bewahrt worden. So kam die Zeit der
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