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1. Mittelalter - S. 91

1900 - Berlin : Duncker
91 Bestimmungen gegen die Städte (Verbot der Aufnahme von Pfahlbürgern und Hörigen, Aufhebung der Bannmeile), doch wird der Erlass neuer G-esetze seitens des Landesherren an die Zustimmung der Grossen der Territorien (Landstände) gebunden. 1231, xn.—1232, Y. Reichstag von Ravenna, von Friedrich berufen zur Erledigung der oberitalienischen Fragen, verläuft infolge des Widerstandes der Lombarden resultatlos. Heinrich, der aus unbekannten Gründen eine dem Kaiser feindliche Haltung annimmt, kommt erst auf wiederholte Aufforderung nach Italien und unterwirft sich in Aquileja. Friedrich bestätigt den Fürsten in Cividale (infriaut) das Wormser Privileg, erneuert die Ketzeredikte, die in Deutschland von dem Dominikaner Konrad von Marburg, geistlichem Rat am thüringischen Hofe, mit rücksichtsloser Grausamkeit durchgeführt werden. 1234 Vernichtung der als Ketzer gebannten Stedinger Bauern bei Oldenesche (westlich von Bremen) durch ein Kreuzheer. Heinrich (Tu.) empört sich offen und schliesst mit den Lombarden ein Bündnis. 1235 Friedrich eilt nach Deutschland. Heinrich, von seinem Anhang verlassen, unterwirft sich in Worms und wird bis zu seinem Tode 1242 in Apulien in strenger Haft gehalten. Friedrich vermählt sich mit Isabella von England. viii. Glänzender Reichstag in Mainz. Landfriedensgesetz in deutscher und lateinischer Fassung. Otto, Ottos Iv. Sohn, lässt seinen gesamten Besitz an den Kaiser auf und empfängt ihn als Herzogtum Jbraun-schweig-Lüneburg zurück. 1236 Friedrich rückt zur Bestrafung der Lombarden nach Italien und eröffnet den Krieg. Die Empörung Friedrichs des Streitbaren von Oesterreich, eines Parteigängers Heinrichs (Vii.), nötigt ihn zur Rückkehr nach Deutschland.
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