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1. Mittelalter - S. 153

1900 - Berlin : Duncker
153 et excellentia imperii Romani zum Reichsgesetz erhoben werden. Gewählt werden kann nach dem Sachsenspiegel jeder ehelich geborene, freie, nicht im Kirchenbann befindliche Mann, der nicht lahm oder aussätzig ist. Thatsächlich werden fast stets Reichsfürsten gewählt. Nur Wilhelm von Holland, Rudolph I., Adolph von Nassau und Heinrich Vii. sind einfache Grafen. Der Wahlort soll auf fränkischer Erde liegen. Seit Friedrich I. wird Frankfurt zur Regel. Salbung und Krönung, die früher nur vereinzelt Vorkommen, werden seit Otto I. üblich. Krönungsort ist Aachen, vorübergehend Mainz (Heinrich Ii., Konrad Ii.).
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