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1. Mittelalter - S. 166

1900 - Berlin : Duncker
vereinigen sich Schwyz, Uri und Unterwalden zum ersten eidgenössischen Bündnis gegen ihre Herrschaft, aber ohne Erfolg. Der Bund zerfällt bald wieder, und die Habsburger behaupten ihre Rechte in vollem Umfange in Schwyz und Unterwalden, während Uri reichsunmittelbar bleibt. König Rudolf I. behält während seiner Regierung die Landgrafschaft in der Hand. Seine Regierung ist milde. Unmittelbar nach seinem Tode erneuern Schwyz, Uri und Unterwalden ihren Bund zu Schutz und Trutz. Adolf von Nassau verbrieft 1297 Uri und Schwyz die Reichsunmittelbarkeit. Die Thronbesteigung Albrechts I. aber macht der Freiheit der Gemeinden wieder ein Ende. Sie fügen sich stillschweigend der königlichen und landesherrlichen Gewalt. Gewaltthaten kommen weder von ihrer noch von der Seite Albrechts vor. Heinrich Vii, den Habsburgern feindlich, erkennt von neuem die Reichsunmittelbarkeit der drei Thäler und die von seinen Vorgängern hierüber ausgestellten Urkunden an und räumt ihnen ausserdem ausdrücklich die eigne, einheimische Gerichtsbarkeit ein (Juni 1309). Bei der Doppelwahl Friedrichs des Schönen von Oesterreich und Ludwigs von Bayern schlagen sich die Schweizer auf die Seite Ludwigs. Sie werden von Friedrich wegen Schädigung des Stiftes Einsiedeln in die Reichsacht gethan. Zur Vollstreckung der Reichsacht zieht Herzog Leopold, der Bruder Friedrichs, 1315 gegen sie, wird aber am 15. November in der Schlacht am Morgarten völlig besiegt. Unter dem Eindruck dieses Sieges erneuern Schwyz, Uri und Unterwalden am 9. Dezember 1315 zu Brunnen den ewigen Bund von 1291. Ludwig der Bayer gewährt ihnen 1316 umfassende Freiheitsbriefe und erkennt 1331 nochmals alle ihre Privilegien an. Im Laufe des Xiv. Jahrhunderts treten fünf neue Orte zu dem Bunde der Waldstätten; alle
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