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1. Teil 3 - S. 137

1893 - Leipzig : Brandstetter
— 137 — von Luneville 1801, durch welchen der Rhein als Grenze zwischen Frankreich und Deutschland festgesetzt wurde. So hatte Frankreich die Sehnsucht vieler Jahrhunderte gestillt. Indessen rührte Napoleon an das Ziel seiner Wünsche. Nachdem er schon im Jahre 1802 sich zum Präsidenten der italienischen Republik und zum ersten Konsul der Republik Frankreich auf Lebenszeit hatte wählen lassen (als solcher hatte er das Recht, seine Nachfolger selbst zu ernennen; auch verbot er als solcher die Verehrung der Vernunft und führte den katholischen Gottesdienst und den christlichen Feiertag wieder ein), erreichte er 1804 das höchste Ziel seines Ehrgeizes: er wurde als Napoleon I. zum Kaiser der Franzosen ausgerufen, während noch die Gemüter von den blutigen Hinrichtungen der Revolution in angstvoller Aufregung befangen waren. So große Gewalt besaß er also, daß er es wagen konnte, einen neuen Thron in Frankreich aufzurichten, nur 11 Jahre, nachdem die Franzosen, im Hasse gegen jede Alleinherrschaft, ihren König Ludwig Xvi. auf das Blutgerüst geschleppt hatten. Am Ende des Jahres kam dann der Papst nach Paris und salbte den neuen Kaiser feierlich, während dieser sich und seiner vor ihm knieenden Gemahlin die Krone selbst aufs Haupt fetzte. Das glänzende Krönungsfest schien der Schluß der Revolution zu sein; denn allmählich kehrten die alten Einrichtungen des Königtums, deren Umsturz tausende von Menschenleben gekostet, wieder: es gab wieder einen Adel wie früher, Titel und Orden wurden wieder verliehen, die Glieder seiner Familie wurden zu Prinzen und Prin- zessinnen erhoben, ein glänzendes Hofleben entfaltete wieder seinen Pntnf, der alte Kalender wurde wieder eingeführt u. s. w. Das Volk aber, das so viel gesündigt, vergaß über dem Gepränge des Kaiserhofes abermals den Verlust seiner Freiheit; denn Frankreich stand wieder unter einer Zwingherrschaft, die, härter als die des alten Königtums, nur deshalb willig ertragen wurde, weil dieser Zwingherr ein großer Mann war. 2. Der Untergang -es deutschen Kaisertums, a) Ter Reichs-dejmtationshaujllschluß vom Jahre 1803. Bald sollten auch andere Völker die schwere Hand des neuen Zwingherrn kennen lernen. Schon die Bestimmungen des Friedens zu Luneville griffen tief in die inneren Verhältnisse des deutschen Reiches ein. Diejenigen deutschen Fürsten nämlich, welche durch Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich Teile ihres Gebietes verloren hatten, sollten für diesen Verlust durch andere Landesteile im Inneren Deutschlands entschädigt werden. Dazu sollte den geistlichen Fürsten, z. B. den Erzbischöfen und Bischöfen, das so lange von ihnen regierte Land genommen und den weltlichen Fürsten zuerteilt werden, so daß es überhaupt keine geistlichen Fürsten in Deutschland mehr geben sollte. Es wurde eine besondere Kommission eingesetzt, welche diese geistlichen Länder verteilen sollte. Ant
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