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1. Teil 3 - S. 276

1893 - Leipzig : Brandstetter
— 276 — Schleswi g auszurotten und das Dänentum in demselben zur Herrschaft zu bringen. In rücksichtsloser, verletzender Weise wurde das volle Maß übermütiger und gewalttätiger Fremdherrschaft über das unglückliche Land ausgeschüttet. Dänische Beamte, dänische Prediger und Lehrer, oft Männer ohne Sitte, Ehre und Gerechtigkeitsgefühl, wurden angestellt; vor den Gerichten sollte in dänischer Sprache verhandelt, in Kirche und Schule die deutsche Sprache durch dänische Predigt und dänischen Unterricht verdrängt werden. Das ganze dänische Volk, besonders die leidenschaftliche Bevölkerung Kopenhagens, betrachtete es als Verdienst, ihren Haß und ihre Rachsucht über die Deutschen auszugießen. Jeder einzelne Däne sah in dem deutschen Schleswigs einen persönlichen Feind und hielt es für seine Pflicht, das deutsche Wesen im Norden der Eider von der Erde zu vertilgen. Auch am Hofe des Königs gab es eine Partei, deren Grundsatz es war, Dänemark müsse bis zur Eider, dem Grenzfluß zwischen Schleswig und Holstein, reichen. Man nannte diese Leute „die Eiderdänen". Mit kleinlichem Haß unterdrückte und verfolgte man alle Regungen deutscheu Nationalbewußtseins, zerriß man alle Bande, die Schleswig an die stammverwandten deutschen Völker knüpfte, erstickte man alle Erinnerungen an die deutsche Vergangenheit. Dänisches Militär lag über das ganze Schleswig-Holstein zerstreut, um der Zwingherrschaft der Polizei und Amtleute den rechten Nachdruck zu geben, während die Söhne des Landes über das Meer geführt wurden, um in den dänischen Kolonieen ihrer Heimat zu vergessen oder als Geiseln festgehalten zu werden. Armee und Flotte, Zoll, Post, Münze, alle staatlichen Einrichtungen sollten dänisch sein. Das alte Band zwischen Schleswig und Holstein war zerschnitten; diese Herzogtümer sollten nur noch als zerrissene Glieder des dänischen Staates neben Jütland und dem Jnselreich gelten. Der Druck gegen das deutsche Wesen erreichte den höchsten Grad. „Was mir jetzt noch in den Weg kommt, soll zertreten werden!" äußerte sich ein dänischer Minister. Endlich im Jahre 1863, dem letzten Jahre seiner Regierung, brachten „die Eiderdänen" den König Friedrich Vii. dazu, daß er eine Verfassung ausarbeitete, welche alle besonderen Rechte Schleswigs vernichtete, jeden Unterschied zwischen Schleswig und dem eigentlichen Dänemark aufhob und beide zu einem einheitlichen Gesamtstaat vereinigte, dem sich dann Holstein, von Dänen nach dänischen Interessen regiert, anschließen sollte. Damit war das uralte Recht der beiden Elbherzogtümer, auf ewig ungeteilt beisammen zu bleiben, mit Füßen getreten. Aber das Schicksal zerschnitt den ungerechten Plan. Bevor diese Verfassung noch ins Werk gesetzt werden konnte, zwei Tage, nachdem sie vom dänischen Reichsrat genehmigt worden war, ereilte den König plötzlich der Tod, noch ehe er der neuen Verfassung seine Zustimmung gegeben. Da er kinderlos war, so folgte ihm ein Verwandter, Christian Ix., als König von Dänemark
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