Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Teil 3 - S. 288

1893 - Leipzig : Brandstetter
— 288 — deutschen Bundesmächte und Österreich des Prinzen annahmen, so schien es schon im Lause des Sommers 1865 zu einem feindseligen Zusammenstoße in Deutschland selbst kommen zu müssen. Ncoch einmal aber ward der drohende Sturm beschworen. Österreich und Preußen schlossen im Sommer 1865 den Vertrag zu Gastein, durch welchen beide Länder auch ferner im Besitze Schleswig-Holsteins blieben, und zwar so, das; Preußen die Verwaltung Schleswigs, Österreichs die Holsteins übernahm. Das Herzogtum Lauen bürg dagegen ging für eine an Österreich gezahlte Entschädigung von 2lj2 Millionen Thaler vollständig in den Besitz des Königs von Preußen über. Der Gasteiner Vertrag war nur einem Waffenstillstände zu vergleichen. Die Bestrebungen des Angnstenburgers zur Erlangung der Herrschaft, von Österreich unterstützt, dauerten fort. Auch sonst kreuzte Österreich auf jede Weise die preußischen Pläne. Endlich wollte es den deutschen Bund in die holsteinischen Angelegenheiten hineinziehen und diesem die Entscheidung über die Zukunft der Herzogtümer überlassen. Daß diese Entscheidung gegen Preußen ausfallen würde, war vorauszusehen. Preußen bestritt daher dem Bunde die Berechtigung, sich in eine rein preußisch-österreichische Angelegenheit zu mischen, und ba Österreich die ihm ergebenen Staaten aufforderte, sich ungesäumt in Kriegsbereitschaft zu setzen, so rüstete nun auch Preußen seinerseits völlig zum Kriege. Als nun auch der österreichische (Statthalter in Holstein die Holsteins sehen ©täube zusammenberief, bamit sie über das Schicksal des Landes beraten und sich selber einen Herrn wählen sollten, erklärte Preußen den Gasteiner Vertrag für gebrochen * seine Truppen rückten in Holstein ein und verhinberten den Zusammentritt der holsteinischen Stäube. Die österreichischen Truppen räumten Holltein, begaben sich auf hannoversches Gebiet und von ba über Kassel nach Sübbeutschlanb und Österreich. Österreich erklärte durch den Einmarsch preußischer truppen in Holstein den Bundessrieden sür gebrochen und beantragte beim deutschen Bundestag in Frankfurt, daß derselbe seine Bnndes-truppen kriegsbereit gegen Preußen machen solle, um Preußen mit Waffengewalt zur Unterwerfung zu zwingen. Als dieser Antrag auch angenommen würde, erklärte Preußen den bisherigen Bunbesvertrag, wonach Streitigkeiten der einzelnen Bunbesglieber stets frieblich durch die Bundesversammlung geschlichtet werden sollten (vergl. Wiener Kongreß), für gebrochen. Preußen und die ihm angeschlossenen Staaten (Mecklenburg, Olbenburg, Braunschweig, Weimar, Koburg-Gotha, Altenburg, Bremen) traten vom Bunbe zurück, während Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Sachsen, Hannover u. a. im Bunbe mit Österreich zu den Waffen griffen. Damit war der deutsche Bund am 14. Juni 1866 ausgelöst; die Waffen mußten über eine Neugestaltung Deutschlands entscheiden.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer