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1. Mittelalter - S. 91

1890 - Berlin : Weidmann
1239—1250 5) Letzter Kampf zwischen Kaiser und Papst. 1239 Hermann von Salzach f. Der Papst bannt Friedrichj) wegen einer Anzahl Hafsregeln, über die bereits Verhandlungen schweben und für die Friedrich sich zur Genugthuung erboten, falls er nicht im Rechte sei. Daher Friedrich mit Berufung auf ein allgemeines Concil vor Fürsten und Völkern2) das ungerechtfertigte Verfahren des Papstes zurückweist. — Der Papst antwortet, indem er Friedrich als das Apokalyptische Tier sowie den gefährlichsten Feind des Glaubens hinstellt, der Moses und Christus neben Mohammed für Betrüger erklärt habe,3) was Friedrich energisch zurüchweist. — Deutschland hält an Friedrich fest; vergebliche Versuche des Papstes die Wahl eines Gegenkönigs zu bewirken. 1241 Einfall der Mongolen unter Dschingischans Enkel Batu: trotz des Sieges bei Liegnitz über Deutsche, Schlesier und Polen kehren die Mongolen um. Dschingischan (d. h. höchster Herrscher), 1206 zum Chan aller Mongolen gewählt, giebt diesen neue Gesetze (Yassa), in welchen der Krieg als erste Pflicht hingestellt wird, und unterwirft sich Nordasien. Seine Söhne erweiterten sein Reich bis an den Dnjepr. — Die Mongolen civi-lisierten sich schnell, und die geordneten Verhältnisse in ihren Staaten beförderten friedlichen Verkehr mit Europa, namentlich den Handelsverkehr mit Venetianern und Genuesern von deren Krim-Kolonieen (Kaffa, Ba-laklava) aus. Daher freundliche Aufnahme von Missionaren, die Innocenz Iv. entsendete, und der Venetianer Polo (s. u. zu 1271). Einflufs der Ideeen von der Universalität des römischen Reiches sowie der Kirche stand, hatte kein Verständnis für die nationalen Kräfte, die in den einzelnen Völkern nach und nach sich entwickelten: der nationale Widerstand der Italiener aber ist es gerade, der die Hohenstaufen stürzte und dem Papsttum — einer noch heut wesentlich italienischen Institution — die Früchte des Sieges zufallen liefs. 1) Excommunicationis et anathematis formulam duximus promulg andam, tradentes ipsum Fridericum satanae in interitum camis, ut spiritus ejus in die Domini salvics fiat. Encycl v. 7. April. — Die Auffassung, die Gregor von der päpstlichen Macht hatte, zeigt folgende Stelle des Schreibens an Friedrich d. d. Rieti 23. Oct. 1236: Cum regum colla et principum subniitti videas gen ihm sacer do tum et christiani imperatores subdere debeant executiones suas non solum Romano Pontifici quin etüxm aliis praesulibus non praeferre, nec non Dominus sedem apostolicam, cuius indicio orbem terrae subiecit, in occultis et manifestis a nemine iudic&ndarn soli suo iudicio reservarit. Vgl. o. S. 211. 2) Videte, principes, et intelligite, populi, causam nostram, beginnt seine Verteidigung. (20. April.) 3) Es heilst in der Denkschrift: Quod iste rex pestilentiae a tribus baratoribus (i. e. impo-storibus) . . . scilicet Jesu Christo, Moyse et Mahometo totum mun dum fuisse decep tum et duobus eorum in gloria mortuis, ipsum Jesum in ligno suspensum affirmare praesumpsit. Dieser Gedanke ist aus der freigeistigen Bewegung hervorgegangen, welche die Kreuzzüge hervorriefen, indem sie Anlafs gaben die Religionen zu vergleichen, und die besonders stark im Templer-Orden hervortrat. — Im 16. Jh. verbreitete sich die Ansicht, es gebe ein Buch, das unter dem Titel
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