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1. Neue Zeit - S. 31

1892 - Berlin : Weidmann
— 31 — von Brandenburg, dem er seine Stellvertretung in Deutschland zugesagt hatte: nur Friedrich der Weise war allen solchen Verhandlungen unzugänglich geblieben. Auch Joachim I. hatte seine Gedanken auf die Krone gerichtet; für Karl gab den Ausschlag die Anhänglichkeit an die alte Kaiserfamilie, sodafs selbst während der Wahlberatungen in Frankfurt Volkskundgebungen für Karl stattfanden. Bedingungen vor der Wahl hatten schon Rudolf von Rheinfelden sowie auch Rudolf I. eingehen müssen; die erste eigentliche Kapitulation ist die Karls V., auf die Friedrich der Weise drang: sie galt als ein von den Kurfürsten im Namen der ändern Stände (Fürsten und Städte, s. u. zu 1521) abgeschlofsener Vertrag und umfafste 34 Artikel; sie wurde von da an allen Kaisern vorgelegt. Später verlangten und erhielten auch die ändern Stände Mitwirkung bei der Abfassung derselben; eine‘capitulatio perpetua' (in 30 Artikeln) gab es seit Karl Vi. (1711). 1519 (Juli.) Durch einen Angriff auf seine Ansichten seitens des Ingolstädter Professors Dr. Eck wird Luther veranlaßt, den Streit wieder aufzunehmen: dieser soll auf einer öffentlichen 1519 Ulrich (Huldreich) Zwingli, früher Prediger in dem Wallfahrtsort Mariä Einsiedeln, wird Leutpriester am Münster zu Zürich und tritt für Luther und seine Lehren ein; wie er jedoch bereits vor Luther gegen die innere Unwahrheit der Kirche (Wallfahrten, Aberglauben, Ablafs u. a.) gepredigt, nimmt er eigentümliche und selbständige Reformen vor. Unter seinem Einflufs wird die Predigt des Ablasses aus Zürich ferngehalten und der Geistlichkeit 1520 vom Rat erlaubt, dem Evangelium gemäfs zu predigen und äufserliche, unwesentliche Ceremonien aufzugeben: die Beseitigung des Cölibats, des Bilderdienstes, der Messe, die Zwingli in großen öffentlichen Disputationen siegreich bekämpft, führt zur Losreifsung von dem Bistum Constanz und der Kirche (1523) sowie zur Aufstellung einer Kirchenverfassung nach dem Vorbilde der ältesten christlichen Gemeindeverfassung mit strenger Kirchenzucht. Von 1524 an Streit mit Luther über das Abendmahl: Luther stellt Zwingli den Schwarmgeistern (Carlstadt u. s. w.) gleich. — Die Reformation breitet sich in der ganzen Schweiz aus, nur die Urkantone (Schwyz, Uri, Untenwaiden, Luzern) und Zug bleiben katholisch. Zwingli, Bürger eines demokratischen Gemeinwesens, hat seiner Kirche dementsprechend eine demokratische Verfassung mit Teilnahme der Gemeinde gegeben, während die der Lutherischen Kirche monarchisch blieb. Vgl. zu 1541. Ein wichtiger Unterschied zwischen Luther und Zwingli war auch der, dafs ersterer alles aus der katholischen Kirche beibehalten wollte, was mit der Schrift nicht in Widerspruch stand, der radikalere Zwingli aber nur das, was sich aus der Schrift begründen liefs.
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