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1. Neue Zeit - S. 183

1892 - Berlin : Weidmann
— 183 — D ä n e m a r k: S c h 1 e s w i g - H o 1 s t e i n trotz glücklicher Kämpfe unter dem Drucke auswärtigen Einflusses (Englands u. Rußlands) aufgegeben. Nach dem Ablauf des ersten Waffenstillstandes (26. März) erneutes Vorrücken von Bundestruppen (Sachsen und Bayern) in Jütland und glücklicher Kampf der Strandbatterien bei Eckernförde gegen eine dänische Flottille (5. April, Herz. Ernst v. S.-Gotha); Erstürmung der Düppeler Schanzen durch Sachsen und Bayern (13. Apr., v. d. Tann); Sieg der Schleswig-Holsteiner bei Kol ding (20. April), doch unterliegen sie bei der Belagerung von Fridericia (5./6. Juli). Infolge des Waffenstillstandes Einsetzung von Kommissanen zur Verwaltung Schleswigs, während Holstein der schleswig-holsteinischen provisorischen Regierung bleibt, die den Krieg ohne Glück fortsetzt: Niederlagen bei Idstedt (24./25. Juli) und Missunde (5./6. Sept.), vergeblicher Sturm auf Friedrich-stadt; Einmischung des wieder hergestellten Bundes (s. u.) 1850 30. Jan. Ende der Verfassungskämpfe in Preußen: Friedrich Wilhelm Iv. beschwört die von neuen Kammern revidierte Verfassung. Die Kammern gewählt auf Grund des neuen Wahlgesetzes vom 31. Mai 1849, s. o. S. 182. Die Verfassung beruht auf dem Zweikammersystem; die erste heifst seit 1855 Herren-, die zweite Abgeordnetenhaus. Beide bilden den Landtag. Das Herrenhaus wird durch Königliche Verordnung gebildet, indem die Mitglieder desselben entweder mit erblicher Berechtigung oder auf Lebenszeit ernannt werden: erbliche Berechtigung haben erhalten der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen und der ehemals reichsständische hohe Adel sowie die Mitglieder der Herrenkurie des Vereinigten Landtags von 1847; zu lebenslänglicher Mitgliedschaft können Vertreter präsentiert werden von den Universitäten, den gröfsten Städten, den Grafen- und Adels verbänden der einzelnen Provinzen u. a.; auch die volljährigen Prinzen können berufen werden. — Das Abgeordnetenhaus wird mittelbar (indirekt) gewählt, indem die in den Urwahl-bezirken gewählten Wahlmänner die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden in 3 Klassen so eingeteilt, dafs auf jede Klasse ein Drittel der Gesamtsumme der Steuerbeträge aller Urwähler fällt. — Die Legislaturperiode dauert seit 1888 fünf (früher drei) Jahre. (März). Hohenzollern-Hechingen und-Sigmaringen auf Grund eines Familienvertrages (v. 7. Dez. 1849) mit Preußen vereinigt. (Vgl. Heft 2, 125). 2. Juli. Preußen schliefst Frieden mit Dänemark unter Vorbehalt aller Rechte. Sept.-—Dez. Verschärfung des Gegensatzes zwischen Preußen und Österreich, das nicht nur im Einverständnis mit 13 Regierungen den Bundestag förmlich wiedereröffnet (2. Sept.), sondern auch Preußens Einflufs in Norddeutschland zu untergraben versucht, indem es 1) durch den Bundestag dem nach Frankfurt
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