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1. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 9

1889 - Berlin : Nicolai
— 9 — 6. Bündnisvertrag zwischen Kaiser Otto Iv. und Markgraf Albrecht Ii. 1212. (Cod. Ii, 1, Nr. 10; latein.) Folgendes ist die Form der Vereinigung, durch welche Herr Otto, Römischer Kaiser, und Albrecht^), Markgras von Brandenburg, sich der- buuden haben. Der Kaiser hat durch Handschlag der Treue, wie es Sicher- heit zu geben der kaiserlichen Hoheit geziemt, dem Markgrafen versprochen, eifriger und wirksamer Vermittler zwischen dem Könige von Dänemarks und dem Markgrafen selbst sowie den Wenden Zu fein. Wenn er aber eine dem Markgrafen wünschenswerte Vermittlung uicht erzielt hat, so ver- spricht er dem Könige von Dänemark und seineu Helfern abznfagen und dem Markgrafen gegen diese und jedermann feste und beständige Hilse zu leihen. Dagegen verspricht der Markgraf dem Herrn Kaiser, ihm in den benachbarten Gebieten, besonders in Sachsen und Thüringen, gegen jeder- mann zur Erhaltung seiner Herrschaft nach Kräften und Möglichkeit ge- treulich zu dienen^). Dasselbe haben auch zwauzig Vertraute des Mark- grasen, dereu Namen unterschrieben sind, unter der Urkunde beschworen. Wenn der Markgras sein Versprechen bricht, so wird der Kaiser wegen des Treubruches mit ihm tagen. Dabei soll der Markgraf in des Kaisers Gegenwart mit beiderseitiger Heranziehung der Bezeichneten seine Unschuld darthuu. Kann er das nicht, so sollen alsdann innerhalb 6 Wochen die Zwanzig Zengen desselben in Braunschweig eiureiteu und nur mit Ge- uehmignng des Herrn Kaisers wieder ausziehen, doch sollen sie nicht im Gefängnis gehalten werden. (Folgen die Namen der markgräflichen Eides- Helfer). Damit aber dieser Akt fest und unverbrüchlich gehalten werde, haben beide, Kaiser und Markgraf, gegenwärtige Urkunde, welche das sichere Zeichen des Vertrages bleibt, schreiben und durch ihr angehängtes Jnsiegel bekräftigen lassen. Geschehen im Jahre der Menschenwerdnng des Herrn 1212, in der 15. Jn'viktion, im Lager zu Weißensee (folgen die Zeugen). i) 1205—1220; jüngerer Sohn Albrechts des Bären. — 2) Waldemar Ii. (1202—1241), der Bruder und Nachfolger König Kauuts; Albrecht lag mit dem- selben wegen Pommern noch bis 1210 in Fehde; die Verheiratung einer Tochter Albrechts mit dem Neffen des Dänenkönigs machte der langen und verderblichen Feindschaft ein Ende. — 3) Gerichtet wider den Gegenkönig Friedrich Ii. von Hohenstaufen, welcher im März dess. Jahres von Italien (Sizilien) aus den deutschen Boden betreten hatte. Das Bündnis des Markgrafen mit dem Kaiser hatte iusbesonders eine harte Bedränguug der Altmark durch den Erzbischof von Magdeburg zur Folge. Im weiteren Verlaufe fochten die Brandenburger für Otto Iv. auch üi der unglücklichen Schlacht bei Bonvines, 1214, gegen König Philipp Ii. vou Frankreich (erster Kampf derselben gegen die Franzosen über- Haupt). Erst 1217 unterwarf sich der tapfere Markgraf auf den Wunsch des unterlegenen Otto dem Hohenstaufen.
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