1889 -
Berlin
: Nicolai
- Autor: Zurbonsen, Friedrich
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Brandenburg-Preussen
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6. Bündnisvertrag zwischen Kaiser Otto Iv. und Markgraf
Albrecht Ii.
1212.
(Cod. Ii, 1, Nr. 10; latein.)
Folgendes ist die Form der Vereinigung, durch welche Herr Otto,
Römischer Kaiser, und Albrecht^), Markgras von Brandenburg, sich der-
buuden haben. Der Kaiser hat durch Handschlag der Treue, wie es Sicher-
heit zu geben der kaiserlichen Hoheit geziemt, dem Markgrafen versprochen,
eifriger und wirksamer Vermittler zwischen dem Könige von Dänemarks
und dem Markgrafen selbst sowie den Wenden Zu fein. Wenn er aber
eine dem Markgrafen wünschenswerte Vermittlung uicht erzielt hat, so ver-
spricht er dem Könige von Dänemark und seineu Helfern abznfagen und
dem Markgrafen gegen diese und jedermann feste und beständige Hilse zu
leihen. Dagegen verspricht der Markgraf dem Herrn Kaiser, ihm in den
benachbarten Gebieten, besonders in Sachsen und Thüringen, gegen jeder-
mann zur Erhaltung seiner Herrschaft nach Kräften und Möglichkeit ge-
treulich zu dienen^). Dasselbe haben auch zwauzig Vertraute des Mark-
grasen, dereu Namen unterschrieben sind, unter der Urkunde beschworen.
Wenn der Markgras sein Versprechen bricht, so wird der Kaiser wegen des
Treubruches mit ihm tagen. Dabei soll der Markgraf in des Kaisers
Gegenwart mit beiderseitiger Heranziehung der Bezeichneten seine Unschuld
darthuu. Kann er das nicht, so sollen alsdann innerhalb 6 Wochen die
Zwanzig Zengen desselben in Braunschweig eiureiteu und nur mit Ge-
uehmignng des Herrn Kaisers wieder ausziehen, doch sollen sie nicht im
Gefängnis gehalten werden. (Folgen die Namen der markgräflichen Eides-
Helfer). Damit aber dieser Akt fest und unverbrüchlich gehalten werde,
haben beide, Kaiser und Markgraf, gegenwärtige Urkunde, welche das sichere
Zeichen des Vertrages bleibt, schreiben und durch ihr angehängtes Jnsiegel
bekräftigen lassen. Geschehen im Jahre der Menschenwerdnng des Herrn 1212,
in der 15. Jn'viktion, im Lager zu Weißensee (folgen die Zeugen).
i) 1205—1220; jüngerer Sohn Albrechts des Bären. — 2) Waldemar Ii.
(1202—1241), der Bruder und Nachfolger König Kauuts; Albrecht lag mit dem-
selben wegen Pommern noch bis 1210 in Fehde; die Verheiratung einer Tochter
Albrechts mit dem Neffen des Dänenkönigs machte der langen und verderblichen
Feindschaft ein Ende. — 3) Gerichtet wider den Gegenkönig Friedrich Ii. von
Hohenstaufen, welcher im März dess. Jahres von Italien (Sizilien) aus den
deutschen Boden betreten hatte. Das Bündnis des Markgrafen mit dem Kaiser
hatte iusbesonders eine harte Bedränguug der Altmark durch den Erzbischof von
Magdeburg zur Folge. Im weiteren Verlaufe fochten die Brandenburger für
Otto Iv. auch üi der unglücklichen Schlacht bei Bonvines, 1214, gegen König
Philipp Ii. vou Frankreich (erster Kampf derselben gegen die Franzosen über-
Haupt). Erst 1217 unterwarf sich der tapfere Markgraf auf den Wunsch des
unterlegenen Otto dem Hohenstaufen.