Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 71

1889 - Berlin : Nicolai
— 71 — und der Seinigen wegen aufhalten und als des Reiches offenbare und ungehorsame Ächter ferner auch bekümmern, antasten, angreifen, fahnden und mit ihnen thnn und verfahren sollen, wie man mit des h. Röm. Reiches offenbaren und ungehorsamen Ächtern billig und von Rechts wegen thnn und verfahren soll, so viel und so lange, bis sie in unsere und des Reiches Gnade und Gehorsam zurückgekehrt sind, wie Recht ist. lind was also an diesen Ächtern verübt und gethau wird, darin soll noch mag von Rechts wegen niemand missethnn noch freveln wider uns und das Reich noch sonst Wider jemand anders, noch wider geistliches oder weltliches Gericht, Landfrieden, Landgericht, Städtegericht, Freiheit oder Gewohnheit noch wider ein ander Ding, in keiner Weise. — Gegeben zu Koblenz 2c. (10. Mai). Peter Wacker. 53. Ertchuldigung der märkischen Stände in Sertiu. 1415*). lfidiein, Diplomatische Beiträge, I., 262; deutsch.) Wir huldigen und schwören Herrn Friedrich und seinen Erben, Mark- grasen vou Brandenburg, eine rechte Erbhuldigung als nnsern rechten Erbherrn, nach Ausweisung ihrer Briese, getreu, gewärtig und gehorsam zu sein, ihren Nutzen zu werben und ihren Schaden zu wenden, ohne Gefährde, fo uns Gott helfe und die Heiligen. 5)4. König Sigismund belehnt Friedrich I. endgültig mit der Mark und Kur. 1417. (Cod. Ii., 3, Nr. 1356; deutsch.) Wir Sigismnnd, von Gottes Gnaden Römischer König zc. Da wir seit der Zeit, als wir zum Römischen König erwählt worden, allzeit er- wogen haben, daß es uns und dem heiligen Römischen Reiche unzuträglich wäre, weuu die Zahl der sieben Kurfürsten, zumal sie „dieses Reiches erste Glieder und feste Säulen sind, worauf es gebaut ist"*), unvollständig bleiben sollte, und da wir den hochgeborenen Friedrich, Markgrafen von Brandenburg, des heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Burg- grasen von Nürnberg, unfern lieben Oheim und Kurfürsten, fo redlich, fest, bieder, vernünftig und getren in allen Dingen allzeit erkannt und be- fuudeu und wir auch solche gute, ganze und zweifellose Zuversicht zu ihm haben, daß wir zu Gott hoffeu und gänzlich vertrauen, er werde des frag- lichen Kurfürstentums der Mark Brandenburg, feiner Kur und Zubehörung wohl würdig sein und werde und könne sie auch redlich, vernünftig und rechtlich regieren, verwesen und um uus und das Reich sich verdient machen: *) 18. Oktober, ') Worte Karls Iv. aus der Goldenen Bulle.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer