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1. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 90

1889 - Berlin : Nicolai
— 90 — horsam zu sein, von Seiner Gnaden und deren Erben nicht abzulassen noch jemanden aufzunehmen, es sei denn, daß Seiner Gnaden oder deren Erben diese vierzigtausend Gulden rheinisch zur Genüge und wohl zu Danke entrichtet und bezahlet sein würden. Seine Gnaden mag auch ihr Banner in diesem Lande, Städten und Schlössern, aufhängen und dasselbe nutzen und diese sich dessen bedienen und sich in aller Weise versprechen und ver- geben, wie seine anderen Herren, Mannen und Städte in der Mark Branden- bürg, ohue Gefährde. Zu Urkuud und wahrer Bekenntnis habe ich mein Amtssiegel an diesen Brief thuu und hängen lassen, der gegeben ist zu Kölln au der Spree, am Freitage Kathedra Petri^), nach Gottes Geburt tanfendvierhnndert und darnach im vieruudfünfzigsten Jahr. 68. Huldigung des Landes Kotttms. 1455. (Cod. Iii., 1, Nr. 201; deutsch ) Wir huldigen und schwören dem erlauchten, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich, Markgrafen von Brandenburg, des heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Burggrafen von Nürnberg zc., und Sr. Gnaden rechten Erben eine rechte Erbhuldigung als unseren natür- licheu Erbherren: ihnen getreu, gewärtig und gehorsam zu sein, ihren Nutzeu zu wahren und ihren Schaden zu wenden, ohne Arg und ohne alle Gefährde, so uns Gott helfe und die Heiligen. Geschehen zu Kottbus, am Mittwoch uach Vitus2), uach Gottes Geburt 1400 und darnach im 55. Jahr. 69. Die Stände der Lausch schlagen Friedrich Ii. zum böhmischen Könige vor. 1458 *). (Höfler, Kaiserliches Buch des Markgrafen Achilles, Bayreuth 1850, <B. 4t f.) Nach dem Todesfalle, der leider jetzt an nnfrem gnädigsten Herrn, dem Könige, dem Gott gnade, sich ereignet hat3), haben wir wohl erwogen, wie leicht die würdige Krone Böhmen einem Könige zufallen könnte, der nicht thätig, eifrig noch von gnter Regierung wäre, oder einem Könige, der des Reiches Böhmen Land, Schlösser oder Güter um der Kroue willen nicht innehielte, anch die böhmische Sprache nicht verstände, wodurch dann die auswärtigen Lande, die zu der Kroue gehören, davon getrennt und ferner uoch mehrere ihr entzogen werden könnten, was bisher viel ge- schehen ist, sonderlich in den Landen, in denen wir angesessen sind. Weil wir und das Land, worin wir sitzen, der würdigen Krone ') 22. Februar. — 2) 18. Juni. 3) Ter junge König Wladislaw war, 18 Jahre alt, 1457 gestorben. — Zum Nachfolger wurde übrigens Georg Podiebrad gewählt. *) Von Höfler irrig dem Jahre 1440 zugeschrieben. (Cod. Iii., 1, Nr. 203.)
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