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1. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 190

1889 - Berlin : Nicolai
— 190 — Während diese Veränderungen vorgenommen wurden, verschwanden Luxus, Prunksucht und Vergnügungen; der Geist der Sparsamkeit verbreitete sich über alle Stände, bei Reichen wie bei Armen. Unter den vorigen Re- gierungen verkauften viele Adlige ihre Besitzungen, um Drapd'or und Tressen Zu kaufeu. Diese Thorheit hörte jetzt auf. In den meisten preußischen Staaten müssen die Edelleute sehr sorgfältig haushalten, um ihre Familien p ernähren, weil das Erstgebnrtsrecht nicht stattfindet, also Väter, welche viele Kinder auszustatten habeu, die uach ihrem Tode ihr Haus in neue Zweige teilen, nur durch Sparsamkeit sich ein anständiges Einkommen ver- schaffen können. Diese Verminderung der Ausgaben im Volke verhinderte nicht, daß viele Handwerker ihre Kunst vervollkommneten; unsere Kutschen, Tressen, Sammet und Goldarbeit gingen nach ganz Deutschland. Aber was zu beklagen ist, man ließ während dieser nützlichen und großartigen Anordnungen die Akademie der Wissenschaften, die Universitäten, die freien Künste und den Handel gänzlich in Verfall geraten. Die Vakanzen in der königlichen Akademie der Wissenschaften wurden schlecht und ganz ohne Wahl wieder besetzt. Die Zeit schieu infolge seltsamer Entartung etwas darin zu setzen, eine Gesellschaft von so hehrem Ursprünge, deren Arbeiten ebensosehr den Nationalrnhm wie die Fortschritte des menschlichen Geistes förderten, gering zu achten. Während diese Gesellschaft in Todesschlaf versank, erhielten doch die Medizin und Chemie sich in Ansehn. Pott, Marggraf und Eller verbaudeu und zersetzten mancherlei Stoffe; sie klärten die Welt mit ihren Entdeckungen ans, und die Anatomen erlangten ein Gebäude für öffentliche Sektionen, welches nachmals eine blühende Schule für Chirurgen wurde. — 146. Der Friede von Stockholm. 1720*). (Ghillany, Europäische Chronik von 1492 bis Ende April 1872, Leipzig 1865. I., S. 236 f. Ausziigl. bei Schilling a. a. O.) Der friede umfaßt 2<\ kaupt- und 2 Nebenartikel. Am wichtigsten ist: — Art. 3. Gleichwie Ihre Königliche Majestät von Schweden . . . vermöge des mit Seiner Königl. Majestät von Großbritannien unterm 18. Augusti 1 '19 errichteten, eingangs berührten und beiderseits ratifieirten Präliminar-Traktats und dessen Separat-Artiknls bereits versprochen haben, für sich, dero Erben und Nachkommen die Stadt Stettin samt dem Distrikt zwischen der Oder und der Peeue mit denen Inseln Wollin und Usedom an Se. Köuigl. Majestät in Preußen, dero Königliches Hans, auch dero Erben und Suceefsoreu ohne Ausnahme, aus ewig und mit eben dem Rechte zu cediren, — also hat es auch dabei seiu Beweuden und cediren und übertragen Sie kraft dieses nochmalen für Sich, das Reich Schweden und Ihre Suceessoreu und Nachkommen Sr. Königl. Maj. in Preußen, *) 21. Januar. Die Präliminarien waren am 29. Augnst 1719 unterzeichnet
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