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1. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 235

1889 - Berlin : Nicolai
hat. In Fällen aber, da ein Dieb einen Mord begangen, oder aber bei Straßenräubereien, oder auch bei gewaltthätigem Einbrechen und darauf geschehenem Binden derer Leute, und wenn diese zugleich sehr übel tractiret worden; ungleichen wenn ganze Ste£>e§=Complotts sich finden, sodann muß mit gehöriger Rigueur und Schärfe wider dergl. Verbrecher verfahren und ihren befundenen Umständen nach die Todesstrafe, oder aber doch die Strafe der Festungsarbeit aus Zeitlebens, oder wenigstens auf eine vieljährige Zeit, zuerkannt werden, weil das Publikum feine gehörige Sicherheit haben muß, von dergl. Verbrechern aber nicht leicht zu hoffen, daß folche sollten korri- giret werden können. Ihr habt Euch also hiernach zu achten und bei vorkommenden Fälleu auf ermeldete Art zu verfahren. 183. Friedrichs d. Gr. Sorge für den Kauernstand. 1. Erlaß an die kurmärkische Kammer. (Stadelmann, Preußens Könige in ihrer Thätigkeit für die Landeskultur, Berlin 1880 f., Ii., 287.) Berlin, den 15. Juli 17-19. Dieweil bishero verschiedene Beamte die Bauern mit Stockschlägen übel traetiret haben, Wir aber dergleichen Tyrannei gegen die Unterthanen durchaus nicht gestatten wollen, so wollen Wir, daß, wenn forthin Einem bewiesen werden kann, daß er einen Bauer mit dem Stock geschlagen habe, ersterer sodann deshalb alsofort und ohne einige Gnade anf sechs Jahr zur Vestuug gebracht werden soll, wenn auch schon der gleiche Beamte der beste Bezahler war und seine Pacht prännmerirte. Ihr habt demnach dieses denen Beamten gehörig zu insinniren und bekannt zu machen, anch wenn forthin der Fall eintreten sollte, daß ein Beamter einen Unterthan geschlagen, alsdann vor letzteren wider den Beamten Partie zu nehmen. Friedrich. 2. Erleichterung der bäuerlichen Dienstverhältnisse. <Preuß, Iii., S. 379.) Es sollen durchaus keine Anlagen gemacht werden, wobei der Unterthan nicht bestehen kann. Am allerwenigsten aber wollen Se. Majestät gestatten, daß bei den Revisionen der Ämteranschläge die Prästationen der Uuterthaueu (wohin Sie hauptsächlich die Dienstgelder mitrechnen) erhöhet werden sollen, sondern es sollen diese, wie sie jetzo sind, unverändert bleiben und als fixirte Prästationen augesehen werden. Se. Majestät wissen, daß eines der Dinge, welche dem Bauersmann zu hart und ganz unerträglich fallen, die schweren und ganz unerträglichen Dienste sein, welche dieselben thuu müssen, wobei mehrenteils vor den Gutsherrn wenig Nutzen, vor den Bauersmann aber sein gänzlicher Verderb augenscheinlich herauskommt. Es befehle:: dahero
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