1889 -
Berlin
: Nicolai
- Autor: Zurbonsen, Friedrich
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Brandenburg-Preussen
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1w. Friedrich Wilhelms Iii. Strafgericht über die Befehlshaber
von 180(>.
d. Ortelsburg, 2. Dez 1806.
(Förster I., S. 848 f.)
Allerhöchster Befehl.
Bei der leider fast gänzlichen Auflösung der verschiedenen, gegen
Frankreich ins Feld gerückten Armeekorps ist es Sr. Königl. Majestät von
Preußen, bei dem gänzlichen Mangel an bewährten Nachrichten, bis jetzt
unmöglich geblieben, das Wahre von dem Falschen, Gerüchte von That-
sachen zu unterscheiden oder nach Verdienst belohnen oder bestrafen zu
köunen. Sie müssen daher Ihre hierüber zu uehmeudeu Beschlüsse bis
dahiu aussetzen, wo Sie dazn mit mehrerer Gewißheit oder Bestimmtheit
im Stande sein werden. Se. Majestät sind weit entfernt, Ihrer braven
Armee alle Drangsale und Unglücksfälle znzuschreibeu, welche sowohl Ihr
selbst als dem Lande begegnet sind; vielmehr gereicht es Ihnen zur Be-
ruhiguug, daß sich viele derselben vom Ersten bis zum Geringsten durch
ausdauernden Mut und Beharrlichkeit und wahres Ehrgefühl ausgezeichnet
haben. Ebenso haben sich leider Thatsachen ergeben, die für sich selbst
sprechen und keiner näheren Aufklärung bedürfen und die vou der Art
sind, daß solche uicht länger mit Stillschweigen übergangen werden können,
vielmehr znm warnenden Beispiele für die Zukunft aus das Allerstreugste
und Öffentlichste geahndet werden müssen. Hierunter sind zu rechueu:
1. Alle diejenigen, die aus eiue beispiellose Art in den Festungen Stettin,
Küstrin und Magdeburg sich dem Feinde übergeben haben;
2. serner alle diejenigen Offiziere, welche nicht bei den kapitulierenden
Korps zugegen gewesen, sich aber freiwillig als hierzu gehörig an-
gesehen und wohl gar ihren Kommandos, ja selbst ihren Unter-
gebenen zugeredet habeu, einen gleichen nichtswürdigen Entschluß
zu fassen;
Z. endlich alle diejenigen, welche, ohne Urlaub erhalten zu habeu oder
gefaugeu wordeu zu sein, sich von der Armee weg und nach Hanse
begeben haben.
Demzufolge haben Se. Majestät vorläufig
ad 1. iii Erfurt deu Major und Kommandanten von Prüschenk ohne
Abschied entlassen. Der Kommandant von Küstrin, Oberst-
lieutenant Graf Ingersleben, ist zum Arkebusiereu (Totschießen)
verurteilt; Geueral von Romberg in Stettin ohne Abschied
entlassen. Die Kommandanten von Magdeburg, Geueral Gras
Kleist und Oberstlieutenant du Trossel ohne Abschied entlassen.
Sämtliche in Magdeburg befindlich gewesenen Generale, die bei
dem versammelten Kriegsrate für die Uebergabe gestimmt haben,
sind gleichfalls ohne Abschied entlassen, desgleichen alle diejenigen
Offiziere, welche mehrerwähnte Kapitulation mit unterzeichnet haben.