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1. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 252

1889 - Berlin : Nicolai
— 252 — 1w. Friedrich Wilhelms Iii. Strafgericht über die Befehlshaber von 180(>. d. Ortelsburg, 2. Dez 1806. (Förster I., S. 848 f.) Allerhöchster Befehl. Bei der leider fast gänzlichen Auflösung der verschiedenen, gegen Frankreich ins Feld gerückten Armeekorps ist es Sr. Königl. Majestät von Preußen, bei dem gänzlichen Mangel an bewährten Nachrichten, bis jetzt unmöglich geblieben, das Wahre von dem Falschen, Gerüchte von That- sachen zu unterscheiden oder nach Verdienst belohnen oder bestrafen zu köunen. Sie müssen daher Ihre hierüber zu uehmeudeu Beschlüsse bis dahiu aussetzen, wo Sie dazn mit mehrerer Gewißheit oder Bestimmtheit im Stande sein werden. Se. Majestät sind weit entfernt, Ihrer braven Armee alle Drangsale und Unglücksfälle znzuschreibeu, welche sowohl Ihr selbst als dem Lande begegnet sind; vielmehr gereicht es Ihnen zur Be- ruhiguug, daß sich viele derselben vom Ersten bis zum Geringsten durch ausdauernden Mut und Beharrlichkeit und wahres Ehrgefühl ausgezeichnet haben. Ebenso haben sich leider Thatsachen ergeben, die für sich selbst sprechen und keiner näheren Aufklärung bedürfen und die vou der Art sind, daß solche uicht länger mit Stillschweigen übergangen werden können, vielmehr znm warnenden Beispiele für die Zukunft aus das Allerstreugste und Öffentlichste geahndet werden müssen. Hierunter sind zu rechueu: 1. Alle diejenigen, die aus eiue beispiellose Art in den Festungen Stettin, Küstrin und Magdeburg sich dem Feinde übergeben haben; 2. serner alle diejenigen Offiziere, welche nicht bei den kapitulierenden Korps zugegen gewesen, sich aber freiwillig als hierzu gehörig an- gesehen und wohl gar ihren Kommandos, ja selbst ihren Unter- gebenen zugeredet habeu, einen gleichen nichtswürdigen Entschluß zu fassen; Z. endlich alle diejenigen, welche, ohne Urlaub erhalten zu habeu oder gefaugeu wordeu zu sein, sich von der Armee weg und nach Hanse begeben haben. Demzufolge haben Se. Majestät vorläufig ad 1. iii Erfurt deu Major und Kommandanten von Prüschenk ohne Abschied entlassen. Der Kommandant von Küstrin, Oberst- lieutenant Graf Ingersleben, ist zum Arkebusiereu (Totschießen) verurteilt; Geueral von Romberg in Stettin ohne Abschied entlassen. Die Kommandanten von Magdeburg, Geueral Gras Kleist und Oberstlieutenant du Trossel ohne Abschied entlassen. Sämtliche in Magdeburg befindlich gewesenen Generale, die bei dem versammelten Kriegsrate für die Uebergabe gestimmt haben, sind gleichfalls ohne Abschied entlassen, desgleichen alle diejenigen Offiziere, welche mehrerwähnte Kapitulation mit unterzeichnet haben.
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