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1. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 286

1889 - Berlin : Nicolai
— 286 — hörigen Administrations - Beamten, die sich dieser Konvention anschließen wollen, darin mit einbegriffen. Artikel 6. Wenn durch die Kaiserlich russischen Truppen unter Kom- mando des General-Majors v. Diebitsch preußische Truppen von dem De- tachement des Generallieutenants v. Massenbach gefangen genommen werden sollten, so werden sie in diese Konvention mit eingeschlossen. Artikel 7. Dem preußischen Korps steht es frei, seine Verpflegung mit deu Provinzialregierungen des Landes zu regulieren, selbst wenn der Sitz dieser Regierungen durch Kaiserlich russische Truppen besetzt wäre. Vorstehende Konvention ist in duplo ausgefertigt und vou den Unter- Zeichneten eigenhändig unterschrieben und mit ihrem Familiensiegel be- kräftigt worden. Pofcherunfche Mühle *), deu 18. (30. n. St.) Dezember 1812. v. Jork/ Königl. Preuß. General-Lieutenant. v. Diebitsch, Kaiserl. Russ. General-Major. 217. Uorks Abjage an den Marschall Macdonald. 1812. (Troysen, Das Leben des Feldmarschalls Grafen Jork von Wartenburg, 4. Aufl. Leipzig 1863, Bd. I., S. 298 ff.) Gnädiger Herr! Nach sehr mühseligen Märschen ist es mir nicht möglich gewesen, sie fortzusetzen, ohne ans den Flanken und im Rücken ge- fährdet zu werdeu. Dies hat die Vereinigung mit Ew. Excellenz verzögert, und da ich zwischen der Alternative wählen mußte, den größten Teil meiner Truppen und alles Material, welches allein meine Subsisteuz sichern konnte, zu verlieren oder alles zu retten, so habe ich es für meine Pflicht gehalten, eine Konvention zu schließen, nach welcher die Sammlung der preußischen Trnppen in einem Teile Ostpreußens, der sich durch den Rückzug der französischen Armee in der Gewalt der russischen befindet, stattfinden foll. Die preußischen Truppen werden ein neutrales Korps bilden und sich gegen keinen Teil Feindseligkeiten erlauben. Die künftigen Begebenheiten, Folge der Verhandlungen, welche zwifchen den kriegführenden Mächten statt- haben müssen, werden über ihr künftiges Schicksal entscheiden. Ich beeile mich, Ew. Excellenz von meinem Schritte in Kenntnis zu setzen, zu dem ich durch gebieterische Umstände gezwungen bin. Welches auch das Urteil sein mag, das die Welt über mein Verfahren fällen wird, ich bin darüber weuig in Unruhe. Die Pflicht gegeu meine Truppen und die reiflichste Erwägung schreiben es mir vor; die reinsten Beweggründe, wie anch immer der Schein sein mag, leiten mich. Indem ich Ihnen, gnädiger Herr, diese Erklärung mache, entledige ich mich der Verpflichtung gegen Sie und bitte Sie, die Versicherung der tiefsten Hochachtung zu ge- nehmigen 2c. Jork. ') Bei Tauroggen in Litauen, Gouv. Wilna.
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