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1. Teil 3 - S. 98

1912 - Leipzig : Freytag
98 er, die Not der Bürger und Bauern zu lindern, die Finanzen zu ordnen und rechtliche Zustände zu schaffen. Der gute Wille des Königs hatte jedoch niemals Erfolg, da die beiden höheren Stände ihre Vorrechte nicht aufgeben wollten. Da wandte sich Ludwig Xvi. in der höchsten Not an das Volk und berief 1789 die Reichsstände, die feit 175 Jahren nicht mehr zusammengetreten waren. Im Mai desselben Jahres versammelten sich zu Versailles je 300 Abgeordnete der beiden ersten Stände und 600 des dritten Standes. Aber gleich in den ersten Sitzungen kam es wegen der Abstimmung zu scharfen Auseinandersetzungen. Der Adel und die Geistlichkeit wollten nach Ständen abstimmen; dagegen erklärten sich die Abgeordneten der Bürger, weil sie sonst überstimmt worden wären. Sie beantragten Abstimmung nach der Kopfzahl. Da es zu keiner Einigung kam, taten die Vertreter des dritten Standes einen kühnen Schritt: sie trennten sich von den übrigen, erklärten sich zur eigentlichen Vertretung des Volkes, da sie von 99 Prozent aller Bewohner Frankreichs gewählt worden seien, und schwuren, nicht eher auseinanderzugehen, als bis sie dem Staate eine n en e V e r f a f f n n g gegeben hätten. Der König war darüber höchst unwillig, aber er wagte keiue Gewalt anzuwenden. Später gab er den Vertretern der ersten Stände den Befehl, sich mit den Abgeordneten des dritten Standes zu vereinigen. Damit erkannte er die Nationalversammlung als Vertretung des Volkes an. Der erste Schritt zur Revolution war getau. b) D i e verfassunggebende Nationalversammlung 1789—1791. Die verfassunggebende Nationalversammlung hatte eine schwere Aufgabe zu erfüllen; sie sollte das Staatswesen umgestalten und Ordnung in die Finanzen bringen. In der Nacht vom 4. zum 5. August hob sie alle Vorrechte auf. Die Steuerfreiheit des Adels und der Geistlichkeit, die Leibeigenschaft der Bauern, die Käuflichkeit der Staatsämter und das Jagdrecht wurden beseitigt. Zugleich wurde der Erbadel mit feinen Titeln und Wappen aufgehoben; von jetzt ab hießen alle Franzosen Bürger oder Bürgerin. Darauf erklärte man alle Menschen für frei und gleich und gab jedem das Recht, gegen Unterdrückung Widerstand zu leisten. — Die absolute Gewalt des Königs wurde vernichtet. Eine Vertretung der Volkes, die jährlich zusammentreten sollte, hatte Gesetze zu geben, über Steuern, Krieg und Frieden zu entscheiden. Der König konnte wohl die Beschlüsse der Kammer aufschieben, aber sie nicht für ungültig erklären. Eigentlich hatte er die Gesetze nur auszuführen; es blieb ihm also nur die vollziehende Gewalt. Aber auch diese war sehr beschränkt, da die Beamten in den Departements, Distrikten und Gemeinden nicht von ihm, sondern vom Volke ernannt wurden. Sonnt war in Frankreich der Absolutismus beseitigt; an seine Stelle trat eine durch die Volksvertretung beschränkte Monarchie. — Die Nationalversammlung suchte auch Ordnung in die Finanzen zu bringen. Sie erklärte die Güter der Kirche und des Königs für Staatseigentum und hoffte, durch ihren Verkauf Geld in die Staatskassen zu bekommen. Es fanden steh aber keine Käufer. Man gab deshalb Papierscheine (Assignaten) aus,
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