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1. Teil 3 - S. 118

1912 - Leipzig : Freytag
118 Hafer, Mehl und Heu in bic Hände gefallen. Sie blieben in den Magazinen liegen, lucil niemand befahl, sie zu verteilen oder fori zuschass eu. Hier mußte Wandel geschaffen werden; auf Steius Anregung erließ der König am 19. November 1808 die „Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie". Danach sollten die Bürger das Recht haben, ihre Angelegenheiten unter Oberaufsicht des Staates selbst zu besorgen. Die Städte erhielten somit die Selb st Verwaltung. Nach dem Gesetze wählten die Bürger ans ihrer Mitte eine Anzahl von Stadtverordneten, welche die Bürgerschaft in allen Angelegenheiten zu vertreten hatten. Sie erhoben durch ihre Zustimmung die Vorschläge des Magistrates zu Gesetzen und verteilten die Gemeindelasten. Für ihre Dienste bekamen sie feine Entschädigung; ihr Amt war ein Ehrenamt. Die Stadtverordneten wählten den Magistrat; er hatte die Beschlüsse des Stadtverordnetenkollegiums auszuführen. An seiner Spitze stand der Bürgermeister. Nun hatten es die Bürger in ihrer Macht, die Städte zu blühenden Gemeinwesen emporzuheben. Und bald merkte man überall neues, keimendes Leben. Plätze und Straßen wurden angelegt und gepflastert, es entstanden Kirchen, Schulen, Kranken- und Armenhäuser; Wasserleitungen wurden gebaut und für die Gesundheit der Bewohner wurde durch Kanalisation nud Straßenreinigung gesorgt. Die Städteordnung, die noch heute die Grundlage des städtischen Lebens ist, erweckte das Gefühl der Selbständigkeit und damit Liebe zur Heimat und zum Paterlande. 5. Tic Neugestaltung des.heeres. Besonderes Gewicht legte König Friedrich Wilhelm auf die Neuge-stallnng des Heeres. Zu ihrer Durchführung wurde eine besondere Kommission eingesetzt, an deren Spitze S ch a r n h o r st und G n e i s e n a n standen. Zunächst galt es, die Offiziere, die vor dem Feinde ihre Pflicht nicht getan hatten, aus dem Heere zu stoßen. Alle Kommandanten, die die Festungen ohne ernstliche Gegenwehr übergeben hatten, wurden vor ein Kriegsgericht gestellt und verurteilt. Anßerbem wurden alle Offiziere vor ein Ehrengericht gestellt; wer sich von dem Verdachte der Feigheit nicht reinigen konnte, wurde entlassen. Nach der Säuberung des Offizierkorps von allen unwürdigen Elementen ging man an die Abstoßung aller der Heereseinrichtungen, die sich als schädlich oder überlebt herausgestellt hatten. Bis jetzt hatte das preußische Heer teilweise aus Ausländern bestanden, die angeworben worden waren. Die Kommission bestimmte, daß alle Ausländer zu entlassen seien; denn das Heer habe sich nur aus Landeskindern zusammenzusetzen. Das kostspielige Anwerben wurde abgeschafft. Von jetzt ab war es für jeden waffenfähigen Preußen Pflicht, eine Zeitlang als Soldat dem Vaterlande zu dienen. An Stelle des angeworbenen Söldnerheeres trat jetzt das ausgehobene Volksheer. Somit hatte sich bergebanke einer allgemein e n W e h r p f 1 i ch t burchgeruitgen. Mit der Umänderung der Wehrverfassung ging auch eine Anbetung in der Behanblnng des gemeinen Mannes Hand in Hand. Das übliche Gassenlaufen und die entehrenden Stockschlüge wurden abgeschafft. Die Kriegszucht wurde milder, gerechter und menschlicher; denn es galt, das Ehrgefühl im Soldaten zu wecken. Früher waren nur die Adligen zu Offizieren be-
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