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1912 -
Leipzig
: Freytag
- Autor: Donat, Friedrich
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Mittelschule
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
- Konfession (WdK): Konfessionell gemischt
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Die Dienstpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Bei ihr ist zu scheiden die im stehendenheere (Linie) und die in der L a n d w e h r. Die Dienstpflicht im stehende Heere dauert sieben Jahre und gliedert sich in die aktive Dienstpflicht und in die Reservepflicht Bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie währt der Dienst bei der Fahne drei Jahre, mithin dauert hier der Dienst in der Reserve vier Jahre. Bei allen anderen Truppen umfaßt die Reservedienstzeit fünf Jahre, weil sie nur zwei Jahre ununterbrochen bei der Fahne zubringen. — Nach Ablauf der Refervezeit tritt der Soldat in die Landwehr über. Auch sie ist doppelt gegliedert; man unterscheidet nämlich Landwehr e r st e n und Landwehr zweiten Aufgebots. Die Landwehr ersten Aufgebots umfaßt fünf Jahre. Zur Landwehr zweiten Aufgebots gehören alle Wehrpflichtigen bis zum 31. Mürz des Jahres, in dem sie das 39. Lebensjahr vollenden. — Nun tritt der Wehrpflichtige zum L a n d-st u r m über. Zu ihm gehören vom 17. bis 45. Lebensjahre alle Wehrpflichtigen, auch wenn sie nicht im Heere oder in der Marine gedient haben.
Jeder Reservist ist zu zwei Übungen verpflichtet, die acht Wochen dauern können. Außerdem muß er zweimal im Jahre zu K o n t r o l l v e r s a m m-l u n g e n erscheinen. — Die Landwehr ersten Aufgebots kann zu zwei Übungen von 8—14tägiger Dauer herangezogen werden; sie hat nur die Kontrollversammlung im Frühjahr zu besuchen.
2. Die Gliederung des Heeres.
Die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres wird stets auf fünf Jahre gesetzlich festgelegt. Sie beträgt gegenwärtig im Frieden 600 000 Mann, im Kriege etwa 4vss Millionen.
Die gesamte Heeresmacht gliedert sich in 23 A r m e e k o r p s. Davon stellt Bayern drei, Sachsen zwei und Württemberg eins aus. Die andern 17 bildet Preußen mit den übrigen Bundesstaaten. Jedes Armeekorps umfaßt im Frieden ungefähr 25 000, im Kriege 36000 Mann. Der Führer ist der kommandierende General.
Jedes Armeekorps zerfällt in zwei Divisionen. An der Spitze einer Division steht ein Generalleutnant.
Die Division besteht in der Regel aus zwei Jusanteriebrigaden, einer Kavallerie- und einer Feldartilleriebrigade. Die Brigade befehligt ein G e n e r a l-major.
Die Brigade fetzt sich aus zwei oder drei Regimentern zusammen; ein jedes wird von einem Oberst geführt.
Ein Infanterieregiment umfaßt meist drei Bataillone; ihre Führer sind Majore.
Jedes Bataillon gliedert sich in vier Kompagnien. Sie zählen im Frieden 150, im Kriege 250 Mann und werden von Hauptleuten befehligt.
Ein Kavallerieregiment besteht aus fünf Eskadrons von je 120—140 Mann. Sie werden von Rittmeistern geführt.