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1. Geschichte der Neuzeit - S. 12

1902 - München [u.a.] : Franz
Die politische Lage Italiens um 1500. Versuch einer Unter ihm kam es zu einer freilich unzulänglichen Neugestaltung Rerchsreform. des „heiligen römischen Reiches". Unter der langen Regierung Friedrichs Iii. hatte am verderblichsten das schrankenlose Fehderecht gewütet; daher erklärte man dasselbe ans dem Reichstage zu Worms 1495 Der ewige für aufgehoben und verkündete den „ewigen Landfrieden"?) Streitig-Landfriede, feiten der einzelnen Reichsstände sollten nicht mehr mit dem Schwerte ausgekochten, sondern ans friedliche Weise beigelegt werden. Das Reichs- Zu diesem Zwecke ward das „Reichtzkammergericht" eingesetzt, das kammergericht. seinen Sitz später in Wetzlar hatte. Im Gegensatze zu den un= gelehrten und nicht besoldeten Richtern der ursprünglichen deutschen Volksgerichte hatte das Reichskammergericht vorwiegend studierte, d. i. aus Universitäten gebildete Richter und verschaffte so dem römischen Recht erweiterte Geltung in Deutschland. Trennung der Jdie Beschlüsse des Wormser Reichstages hatten die Trennung S^uqq1 der vom Reich zur Folge. Die Eidgenossen weigerten sich ' nämlich, das Reichskammergericht anzuerkennen, und als Maximilian sie dazu zwingen wollte, erlitt sein Heer eine Niederlage. Seitdem war die Schweiz tatsächlich vom Reiche getrennt, obwohl erst der westfälische Friede (1648) ihre politische Unabhängigkeit von Deutschland aussprach. Kreis- Damit der ewige Landfriede besser aufrecht erhalten und die emtetlung Urteile des Reichskammergerichtes leichter durchgeführt werden könnten, 0 ‘ wurde Deutschland in zehn Landsriedenskreise geteilt. Ein Kreishauptmann, gewöhnlich der mächtigste Fürst im betreffenden Kreise, sollte für die Aufrechterhaltung der Ordnung sorgen und die Kammergerichtsurteile vollstrecken. Böhmen, Mähren, Schlesien und die Schweiz blieben außerhalb der Kreiseinteilung. Tie Politische Lage Italiens um 1500. Italien im _ Italien hatte einst wie das ehemalige Königreich Burgund Mittelalter, größtenteils zum heiligen römischen Reich deutscher Nation gehört. Während die Rhonelandschaften vorzugsweise an Frankreich gefallen waren, hatte die Apenninenhalbinsel sich in eine Anzahl kleiner Staaten ausgelöst, von denen die wichtigsten waren: das Die Haupt- Königreich Neapel im Süden, der Kirchenstaat und die Renaten publik Florenz (seit 1530 Herzogtum Toseana) in der Mitte, a ieru‘ die Republik Venedig und das Herzogtum Mailand im Norden. Dem deutschen Einflüsse war Italien schon so sehr entzogen, daß die Venetianer Maximilian I. den Durchzug durch die Poebeue verweigern konnten, als er zur Kaiserkrönung nach Rom „Kaiser Maximilians Zweikampf" von Karoline Pichler; „Albrecht Dürer" von F. Pocci: „Kaiser Max und Albrecht Dürer" vou Döring; „Der Sänger Meister" (d. i. Hans Sachs) von A. E. Brachvogel. ') Lies „Kaiser Maximilians ewiger Landfrieden" von Heinr. v. Mühler.
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