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1. Bilder aus der vaterländischen Geschichte für die Elementarschule - S. 48

1874 - Köln [u.a.] : Schwann
— 48 — der feiert unten die Hl. Messe und zeigt dem Prinzen das Hl. Sakrament, und Maximilian bereitet sich zum Tode. Da erscheint bei dem Kaisersohne auf schwindelnder Höhe ein Landmann, wie 0 | ein Bote des Himmels, spricht ihm Muth ein, springt vor ihm . i hinab von Stein zu Stein und von Fels zu Fels. Nach einer j Stunde sind beide unten; der edle Landmann aber verschwindet im Gedränge, ohne seinen Lohn abzuwarten; nie hat man weiter von ihm gehört. Kein Wunder, daß die Leute sagten, ein Engel habe den Prinzen aus der Höhe hinabgeführt. Aehnliche Jagdanekdoten erzählt man viele von ihm. Zuweilen erlegte er an einem Tage drei Bären mit eigner Hand. Einmal ging er zu zwei Bären in einen Käfig, und als diese wüthend gegen ihn ansprangen, schlug er sie mit einer Schaufel so lange, bis sie sich ruhig niederlegten. Wiederholt und stets glücklich kämpfte er sogar mit Löwen. Als Waidmann liebte er den Falken, die Armbrust und den Speer, als Kriegsmann sein gutes Schwert, daneben Harnisch und Kanone. 2. Abschaffung des Faustrechtes. Zur Zeit Maximilians herrschte in Deutschland noch eine Unsitte, die aus alter Zeit herstammte. Es war das Faust recht. Wenn ein Adeliger, ein Ritter, eine Stadt sich von jemanden beleidigt glaubte, so suchte der beleidigte Theil nicht immer bei einem ordentlichen Gerichte oder bei dem Kaiser sich Recht zu verschaffen, sondern häufig griff er zu den Waffen, um sich selbst für die erlittene Kränkung zu rächen. Solche Privatkriege nannte man Fehde. Bei den Befehdungen blieb es nicht immer bei einem ehrlichen Kampfe zwischen den Streitenden; nicht selten fielen die kleinen Herren und auch selbst Neichsfürsten in das Gebiet ihres Gegners, raubten, mordeten auch die Unschuldigen und steckten Städte und Dörfer in Brand. Dem Faustrecht hat Kaiser Maximilian ein Ende gemacht. Im Jahre 1495 hielt er einen Reichstag zu Worms. Auf demselben wurde bestimmt: „Es soll das Faustrecht und das Fehdegericht aufhören und ein ewiger Landfrieden im deutschen Reiche walten; wer diesen bricht, verfällt der Reichsacht und einer Buße von zweitausend Mark Gold. Wer sich von jemanden beschädigt hält, hat sich an das Reichskammergericht zu wenden, das nach des Reiches Rechten und Gewohnheiten zu entscheiden hat." Das Reichskammergericht hatte über alle Rechtsfragen zwischen den Großen des Reiches zu entscheiden; auch konnten die Unterthanen bei demselben Beschwerde gegen ihre Fürsten führen. Um die Handhabung des Landfriedens zu erleichtern, wurde Deutschland in zehn Kreise getheilt. Jeder Kreis hatte einen Hauptmann an der Spitze, der eine bewaffnete Mannschaft hielt, um die Ruhestörer zu strafen und die Ausführung der Urtheile des Reichskammergerichtes nötigenfalls zu erzwingen.
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