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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 44

1912 - Leipzig : Hirt
Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii. 1. Die Umgestaltung Preuens. Das Knigreich Preußen hatte während der Befreiungskriege die grten Opfer gebracht. Die Entscheidungen bei Leipzig und Waterloo hatten hauptschlich seine Heere herbeigefhrt; der Lnderzuwachs, der ihm durch deu Wiener Kongre zufiel, war wohlverdient. Den aus den verschieden-steit ehemaligen Bestandteilen neu erworbenen Besitz mit dem alten inner-lich zu verbiud.en, war die nchste Sorge der Regierung. Zur Vereinfachung der Verwaltung teilte sie den Staat in acht Provinzen: Brandenburg, Pommern, Preußen, Posen, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rhein-land. Aus jeder Provinz wurde ein Armeekorps ausgehoben, die Zivil-Verwaltung einem Oberprsidenten bertragen, der seine Weisungen vom Ministerium erhielt; die einzelnen Provinzen zerfielen in Regierungsbezirke, die Regierungsbezirke in Kreise, die Kreise in Brgermeistereien, diese in Gemeinden. Die Provinzen Rheinland, Westfalen, Posen hatten dem Staate einen ansehnlichen Zuwachs an katholischer Bevlkerung gebracht; daher schlo die Regierung mit dem Oberhaupte der katholischen Kirche 1821 eine Vereinbarung der die Abgrenzung der einzelnen Dizesen; denn Napoleon hatte auch die kirchlichen Verhltnisse willkrlich umgestaltet. Das Ergebnis der Vereinbarung zwischen Regierung und Papst ist niedergelegt in der ppstlichen Bulle De salnte animarum (1821). Die Dizesen erhielten im wesentlichen ihren heutigen Umfang. Die Wahl der Bischfe wird den Domherren bertragen; diese reichen dem König eine Kandidaten-liste ein; der König hat das Recht, Personen, deren Wahl er nicht wnscht, als nicht genehm zu bezeichnen; solche drfen nicht gewhlt werden. Das Vermgen der Kirchen und aufgehobenen Klster, soweit es von den Franzosen eingezogen und an den Preuischen Staat bergegangen war, wurde nicht herausgegeben; dafr bernahm der Staat die Besoldung der Bischfe und Domherren, die Kosten der Dizesanverwaltung, die notwendigen Zuschsse zu gering besoldeten Pfarrstellen, Beitragspflicht zu notwendigen Kirchenbauten, zur Begrndung einer theologischen Fakultt an der Universitt Bonn und Besoldung der Professoren dieser Fakultt. Verhandlungen mit der lutherischen und reformierten Geistlichkeit hatten 1817 zur Stiftung einer evangelischen Landeskirche gefhrt. Auch das Unterrichtswesen ward neu geregelt. Die westlichen Provinzen erhielten 1818 in Bonn eine Universitt; von Wittenberg wurde die Universitt nach Halle verlegt. Fr die Bedrfnisse der Handelswelt errichtete man Realschulen, die Gymnasien erfuhren eine zeitgeme
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