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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 64

1912 - Leipzig : Hirt
64 Iv. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen und seine Zeit. los. Nach den bestehenden Gesetzen war bei seinem Ableben in Dnemark die Zweiglinie Sonderburg -Glcksburg,in Schleswig-Holstein die Linie Sonderburg-Augustenburg erbberechtigt. Um die Einheit zu erhalten, erlie Friedrich Vii. im ersten Jahre seiner Regierung eine Gesamtver-fassung fr Dnemark und die beiden Herzogtmer. Herzog Friedrich von Sonderburg-Augustenburg legte dagegen beim Bundestag und bei König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen Verwahrung ein unter Hinweis auf sein Erbrecht. Auf Verlangen des Bundestages rckten preuische Truppen unter dem Feldmarschall Wrangel in Schleswig-Holstein ein, siegten am Danewerk und drangen bis Jtland vor. Jetzt erhoben England und Rußland Einspruch gegen die Weiterfhrung des Krieges. Auf Ru-lands Drohung wurde Wrangel zurckberufen und mit Dnemark ein Waffenstillstand zu Malm geschlossen (1848). Im folgenden Jahre er-neuerten die Dnen den Krieg. Wieder rckten preuische und auch sd-deutsche und hannoversche Truppen in Dnemark ein und erstrmten die Dppeler Schanzen. Da aber die schleswig-holsteinischen Truppen selbst von den Dnen besiegt wurden, traten die auswrtigen Mchte wieder fr Dnemark ein, Preußen bequemte sich zum zweitenmal zu einem Waffenstillstand, dem 1850 der Friede zu Berlin folgte. Dnemark be-hielt Schleswig-Holstein, nur wurden fr Holstein die Rechte des Deutschen Bundes gewahrt Da England die Entscheidung leitete, geht daraus hervor, da 1852 die Vertreter der Gromchte zu London ein Proto-koll unterzeichneten, in dem sie die Erbfolge des Hauses Sonderburg-Glcks-brg auch auf Schleswig-Holstein ausdehnten. Die Rechte des Hauses Augustenburg wurden preisgegeben. 8. Nachtrge aus der Regierungszeit Friedrich Wilhelms Iv. Landzuwachs und Landverlust. Die revolutionre Bewegung des Jahres 1848 hatte auch die kleinen Frstentmer Hohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen erfat. Durch preuische Truppen war die Ordnung wiederhergestellt worden. Die Fürsten traten die beiden Frsten-tmer 184$ an Preußen ab gegen Jahresrenten und die Rechte der nach-geborenen Prinzen des Kniglichen Hauses. Aus den beiden Frstentmern wurde der zu keiner preuischen Provinz gehrige Regierungsbezirk Sig-maringen gebildet. Als in dem Frstentum Neuenburg in der Schweiz, das König Friedrich I. von Preußen als Erbe seiner Mutter zugefallen war, eine republikanische Partei Loslsung von Preußen und Anschlu an die Schweiz betrieb und schweizerische Truppen einrckten, verzichtete Friedrich Wilhelm Iv. auf Neuenbrg und erlangte als Gegenleistung die Frei-lassung der Gefangenen der preuischen Partei.
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