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1. Abriß der Kirchengeschichte für Gymnasien - S. 4

1879 - Berlin : Decker
— 4 — Seelsorge, der gemeinsamen Angelegenheiten, Aelteste oder auch Bischöfe (Ttqeoßvxeqoi, emoxottoi) genannt, aus welchen wohl schon am Ende der apostolischen Zeiten der Vorsitzende, wiewohl noch als primus inter pares. hervortrat und den Bischofsnamen führte. Zur Besorgung der Armenpflege dienten die Diaconen und Diaconissen. Die Kirchenämter wurden von den Aposteln oder dem Presbyterium unter Zuziehung der Gemeinde besetzt, die Erwählten zu ihrem Amt mit Gebet und Handauflegung geweiht (Ordination, Apftlg. 6, 6. 1. Tim. 5, 22). Neben dem Sabbath, und bei den Heidenchristeu statt desselben, wurde frühzeitig der Sonntag als Auferstehungstag des Herrn gefeiert (Offenb. 1, 10. Plin. epp. X. 96 affirmabant autem hanc fuisse summam vel culpae vel erroris, quod essent soliti stato die ante lucem convenire carmenque Christo quasi deo dicere secum invicem). Gesänge aus dem Psalter oder in seiner Weise, Gebet, Vorlesung und Auslegung der heiligen Schriften Alten Testamentes, später auch der apostolischen Sendschreiben und Evangelien, Lehr- und Mahnreden derer, die sich dazu berufen fühlten, bildeten den ersten Theil des Gottesdienstes, an welchem auch die Katechumenen Theil hatten. Diesem folgte die mit dem Liebesmahle (dyänrj) verbundene Spendung des heiligen Abendmahls. Die Gemeinde sammelte sich zu ihren gemeinsamen Gottesdiensten noch in Privathüusern (Apstlg. 2, 46). Die Tau f e wurde unter Anrufung der heiligen Dreieinigkeit durch Untertauchen vollzogen. Daß sie aud) Kindern ertheilt wurde, bezeugt Origeues als apostolische Ueberlieferung. Vor Empfang der Taufe mußte der Sä--w* jijcnjvuyt£^amr auf feierliche Frage nach seinem Glauben Ws ( 'christliche Glaubensbekenntniß (symbolum d. i. Losungs- innrt) ablegen. Frühzeitig setzte sich dieses, nur mündlich fortgepflanzt, auf Grundlage des Tanfbefehls Christi (Matth. 28, 19 f.) in einer bestimmten Fassung fest, welche sich im sogenannten apostolischen Symbole erhalten hat. (Forts. §. 9.) ^6mtuu3 d. §. 4. Christliche Gemeinden bestanden am Ende des ufentern». er^crt Jahrhunderts in drei Welttheilen durch alle Ostprovinzen des römischen Reiches von Babylon bis Rom. In Syrien, Kleinasien, Maeedonien, Griechenland, Italien. Aegypten „allenthalben strahlten blühende Gemeinden wie Lenchtthurme in der Nacht mitten im Heidenthum". Wahrend des zweiten Jahrhunderts drang das Christenthum auch in die übrigen Provinzen nach Westen und Norden vor, in das proconsnlarische Africa, nach Spanien, Gallien»
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