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1. Abriß der Kirchengeschichte für Gymnasien - S. 60

1879 - Berlin : Decker
— 60 — des T erritorialsysteins (cuius regio eins religio), ursprünglich zur Rettung des Protestantismus ausgebracht, besonders in Oesterreich, Bayern und den bischöflichen Ländern Rheinland und Westphaen unerbittliche Anwendung zur Beseitigung des Protestantismus. Die unerträgliche Spannung des Gegensatzes entlud sich im Hreißigjä h r i giltl-^xie-gx. (1618—48). Seine Veranlassung gab der Aufstand der Böhmen, welchen Kaiser Matthias durch Verletzung der Zusagen des Majestätsbriefs Rudolfs Ii. hervorgerufen. Nach Ueberwindung des böhmischen Winterkönigs F r i e fc> r i ch Y. von der Pfalz und C h r i st i a n s von Dänemark gab Kaiser Ferdinand Ii. das Restitutiousediet 1629, kraft dessen alle seit dem Pas-sauer Vertrag eingezogene Stiftungen der katholischen Kirche zurückgestellt, die Calvirfften vom Religions-frieden ausgeschlossen und die katholischen Stände an der Bekehrung ihrer Unterthanen nicht verhindert werden sollten. König Gustav Adolf von Schweden hinderte durch seinen Siegeszug von Usedom bis München die Vergewaltigung der evangelischen Kirche. Seit seinem Heldentod bei Lützen am 6. November 1632 schwankte das Waffenglück hin und her, bis der grauenvolle Krieg an gegenseitiger Ermattung im westphälischeu Frieden sein Ende fand. Unter schwedischer und französischer Bürgschaft wurde der Augsburger Religionsfriede bestätigt und auf die Reformirteu als Augsburgische Con-sessionsverwandte ausgedehnt. Ueber streitigen Besitzstand der Kirchengüter sollte das Jahr 1624 entscheiden. ' Das politische Gleichgewicht der protestantischen und katholischen Stände aus den Reichstagen und m Reichsgericht wurde sicher gestellt. Die Aufrechterhaltung der den Evangelischen durch den Frieden verbürgten Rechte überwachte seit 1663 das Corpus evangelicorum. („Gottlob, nun ist erschollen das edle Fried- und Freudenwort, daß nunmehr ruhen sollen die Spieß und Schwerter und ihr Mord." P. Gerhard.) Doch war es ein Friede ohne innere Versöhnung, Deutschland auf ein Jahrhundert verwüstet, verarmt, zerrüttet, an Geist und Kräften gelähmt, an Sitten verwildert^ und unter Verlust edler Provinzen ausländischem Einfluß preisgegeben. Seit dem großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1640—88) wurde an Stelle Kursachsens, dessen Fürsten überdies seit dem Uebertritt Friedlich Augusts des Starken (1698) der katholischen Kirche wieder angehörten, der jugendlich-aufstrebende brandenbnrgisch-prenßische Staat der politische Vertrete-und Sachwalter der evangelischen Kirchen Deutschlands.
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