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1. Geographie und Geschichte - S. 66

1874 - Quedlinburg : Vieweg
66 Brandenburgifch - Preußische Geschichte. Paris sollte entsetzt werden. General von der Tann siegt bei Orleans, 11. Octbr.; Friedr. Karl bei Beaune la^Rolande, 28. Nov.; vor Orleans, 2. —10. Decbr., bei Le Mans, 3.—12. Januar 1871. — Mantenffel siegt bei Ba-panme, 2. 3. Januar; Göben bei Quentin 19. Januar. — Int Süden hatte General von Werder mit Preußen und Badensern bereits vom October an siegreiche Kämpfe geliefert. Den 16. —18. Januar schlug er eine dreimal stärkere Armee unter Bonrbaki bei Belfort. Mantenffel schnitt der fliehenden Armee den Rückzug nach Süden ab, und so wurde dieselbe nach der Schweiz gedrängt und dort entwaffnet. Eine französische National -Versammlung bevollmächtigte Thiers mit Abschluß des Friedens. Dieser wurde dauu zwischen ihm und Bismarck vollzogen und am 10. Mai 1871 zu Frankfurt bestätigt. Frankreich trat Elsaß (ohne Belfort) und Dentsch-Loth-ringen ab und zahlte eine Kriegsentschädigung von 5 Milliarden Francs. § 52. Kaiser und Reich. Am 18. Januar 1871 übernahm König Wilhelm anf Antrag der deutschen Fürsten und freien Städte iu Versailles die deutsche Kaiserwürde. Das einige deutsche Reich war wieder erstanden. Seine Verfassung wurde vom deutschen Reichstage, der am 1. März 1872 zum ersten Male tagte, festgestellt. Die wichtigsten Bestimmungen der Reichsverfassung sind folgende: Jeder Deutsche ist Staatsbürger iu jedem Lande des Reiches. Er kann sich dort niederlassen, sein Gewerbe betreiben und seine Militärpflicht dort leisten, ohne wegen der Aushebung in seine Heimath reifen zu müssen. Er hat Schutz im Auslande durch die bort befindlichen Gesandten des Sb Lindes. Die Gesetze des Reiches über die wichtigsten bürgerlichen Angelegenheiten gelten durch ganz Deutschland; die minder wichtigen sind den einzelnen Landen überlassen. Die Eisenbahnen, Post- und Telegraphen-Anstalten stehen unter einer Leitung. Gleiches Maß und Gewicht, gleiche Mün;e, gleiches Strasrecht ist eingeführt. Die sämmtlichen Heerestheile der Bundesstaaten stehen unter dem Oberbefehle des Kaisers und erhalten eine gleichartige Einrichtung. Die Reichsgesetzgebung geschieht durch deu Buudesrath und den Reichstag. Der Bundesrath besteht aus den von deu Regierungen ernannten Vertretern der Einzelstaaten, welche im Ganzen 58 Stimmen führen: das erweiterte Preußen 17, Baiern 6, Sachsen 4, Württemberg 4, Baden 3, Hessen 3, Mecklenb. Schwerin und Braunschweig je 2, die übrigen je 1. Der Reichstag wird alljährlich durch das Präsidium berufen. Er geht aus allgemeinen und directen Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Das Präsidium dez Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Titel Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich
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