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1. Das Jahrhundert des Großen Kurfürsten - S. 52

1891 - Berlin : Verl. der Buchh. der "Dt. Lehrer-Zeitung"
Oberbefehl über das Heer nieder, das immer noch auf 50000 Mann belassen wurde. — In die Mark ist Wallenstein nachmals nur als Feind noch gekommen. 19. Das brandenburgische Heerwesen im dreißigjährigen Kriege. Noch im Anfange des 17. Jahrhunderts finden wir in der Mark als die hauptsächlichste militärische Einrichtung das „Aufgebot". Sobald der Kurfürst dasselbe befahl, hatten sich die Ritter und die Städter zu versammeln. Letztere gaben das Fußvolk, auch einige Pferde und die Rüstwagen, erstere die Reiterei des Heeres. Die Ritter, nach den Kreisen in Scharen abgeteilt, hatten selbst gewählte Anführer, die Rittmeister, und in dem vom Kurfürsten ernannten Marschall den gemeinsamen Befehlshaber. ^Die Städte kämpften unter ihren Bürger- oder Gildenmeistern; jede Stadt hatte ihre eigene Fahne. In der Schlachtordnung hielt das kurfürstliche Banner die Mitte, rechts von ihm Alt- und Neustadt Brandenburg, Berlin, Kölln und die übrigen Städte der Mittel- und Neumark, links Stendal und Salzwedel mit allen anderen Städten der Altmark und Priegnitz. Der Landeshauptmann führte in jeder Provinz die Verwaltung des Kriegswesens. Der Musterherr, gewöhnlich von Adel, hatte darüber zu wachen, daß das Aufgebot allezeit in guter Rüstung und in Bereitschaft, alles Kriegsgerät in gutem Stande war. Während _ das Aufgebot auch zum Kriegsdienste außerhalb des Landes verpflichtet war, wurde der „Landsturm" nur aufgerufen, wenn der Feind sich den eigenen Grenzen näherte. Seit 1620 geschah dies öfter. Der Landsturm war vornehmlich aus den Bauern gebildet und wurde von den Gutsbesitzern und Amtshauptleuten in Führung der Waffen geübt. So lange^ das Aufgebot noch üblich war, hielten die Kurfürsten kein größeres stehendes Heer, sondern nur eine Leibgarde znm Schutze ihrer Person und zur Bewachung ihrer Schlösser und Festungen. Den ersten Rang in derselben nahmen junge Edelleute ein, „die Adelsburschen". Sie dienten zu Pferde, mußten sich immer auf ein Jahr verpflichten und „hatten des Kurfürsten Nachteil, Schaden, Schimpf und Gefahr so viel wie möglich zu hintertreiben, seinen Nutzen und sein Bestes dagegen zu befördern". Einige von ihnen hielten stets vor des Kurfürsten Gemächern die Wache. Bei Hofe mußten sie aufwarten und erhielten auch von dort ihre Beköstigung. Sie standen unter einem Hauptmanne und zwei Rottenmeistern. Unter Johann Georg waren ihrer erst 24, dann 12, 1615 noch 9. Neben ihnen gab es die „Einspänner". Das waren Reiter von bürgerlicher oder bäuerlicher Herkunft, die ebenfalls auf ein Jahr verpflichtet und von einem Hauptmanne und einem Lieutenant befehligt wurden. Des Kurfürsten Wohl und Glück sollten sie sich angelegen fein lassen, für ihn und die Seinen
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