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1. Das Jahrhundert des Großen Kurfürsten - S. 104

1891 - Berlin : Verl. der Buchh. der "Dt. Lehrer-Zeitung"
— 104 — legten Bügeln geschützt war. Sie trugen, toi1' die Reiter oder Kürassiere, einen ledernen Koller als Waffenrock, die Kürassiere darüber noch den Küraß. auf dem Kopfe einen Helm mit Blechplatten hinten und an den Seiten, Panzerhandschuhe, um den Leib eine Schärpe, und als Waffen Schwert und Pistolen. Die Rekrutierung des Heeres geschah noch ganz in der eilten Weise. Dem Kriegsmanne, der aus schwedischen Diensten, wie Derff-linger, oder aus kaiserlichen, wie Otto Christoph von Spart, in branden-burgische übertrat, wurde ein Werbepatent erteilt, und er hatte dann ein Regiment zusammenzubringen, dessen Oberst er war. Der Kurfürst mußte ihm alle Kosten vergüten. blieb aber häufig genug, da es beständig an Geld fehlte, sein Schuldner. Immer noch war die Stellung der Obersten eine sehr selbständige. Wozu sie sich nach der Kapitulation oder dem Vertrage, den sie mit dem Kurfürsten abgeschlossen, nicht verpflichtet glaubten, wollten sie auch nicht thun und verweigerten dann den Gehorsam. So machte es noch Derff-lingct 1672. Diese Selbständigkeit schränkte Friedrich Wilhelm ein und gewöhnte feine Obersten allmählich an Gehorsam. Die Obersten hatten das Recht, die Offiziere ihrer Regimenter zu ernennen und abzufetzen; der Kurfürst setzte es wenigstens durch, daß solche Personen , die ihm nicht genehm waren, zu Offizieren nicht genommen werden durften. Das Exercitium war noch lange Zeit in iedem Regimente verschieden und richtete sich ganz danach,'wie es der Oberst einzurichten beliebte. Auch hierin bereitete Friedrich Wilhelm eine Änderung vor, indem er begann, bei der ganzen Armee einerlei Taktik und Kommando einzuführen. Das Heer zählte eine Menge Ausländer, im Anfange der fünfziger Jahre ^ viele ehemalige schwedische Soldaten, und es war nicht leicht, in dieser bunten Masse Disziplin zu hatten. Trotz aller Strenge waren Ausschreitungen nicht zu verhindern. Morgens und abends wurde im Lager Gottesdienst gehalten; ohne zwingende Gründe durfte kein Soldat dabei fehlen. Für jede Zeltgenoffenfchaft mußte ein Exemplar des Neuen Testamentes und der Psalmen vorhanden fein; bei jedem Regimente war ein Prediger angestellt. Der Kurfürst wollte nicht nur tapfere, sondern auch fromme Streiter haben; die rohe, brutale Art, welche besonders den Soldaten des dreißigjährigen Krieges kennzeichnete, sollte einer besseren Gesinnung weichen. Die Justiz im Heere übten Militärrichter ans, die Regiments-schützen, später Auditeure genannt. Die Beisitzer eines Kriegsgerichtes waren aus allen Chargen genommen. Subordinationsvergehen sollten aufs strengste geahndet werden. „Der Reiter oder Fußsoldat", heißt es in den Kriegsartikeln von 1687, „der seinen Degen gegen einen Ober- oder Unteroffizier zieht, soll ohne Gnade erschossen werden". Von der Anwendung des Stockes wollte der Kursürst nichts wiffen und verbot im Jahre 1688 den Offizieren und Unteroffizieren durch ein scharfes Edikt, die Soldaten noch ferner zu prügeln. Häufig fand eine Musterung der Regimenter statt. Dabei wurde geprüft, ob wirklich so viel Soldaten da waren, wie nach den Löh-
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