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1. Das Jahrhundert des Großen Kurfürsten - S. 217

1891 - Berlin : Verl. der Buchh. der "Dt. Lehrer-Zeitung"
— 217 — sollte von ihnen geführt werden, doch mit dem Vorbehalte daß sie ohne Vorwissen und Beirat des Kurfürsten Beamte weder' anstellen noch entlassen durften. Ihre Vertretung auf den Reichs- und Kreistagen erfolgte durch den kurfürstlichen Gesandten; das Recht Kontributionen auszuschreiben und zu erheben, Bündnisse zu schließen' sremden Truppen den Durchzug zu gestatten und die Garnisonen der Regimenter zu bestimmen,_ verblieb dem Kurfürsten, ihm auch der Oberbefehl des Heeres im Kriege und im Frieden; er allein hatte die Kommandanten der Festungen zu ernennen. Dagegen sollten die Brüder die Einkünfte ihrer Gebiete als erbliche Apanage erhalten, die für einen standesgemäßen Haushalt geeigneter war als die bisherige, zumal sie bei guter Verwaltung einer Vermehrung sähig schien. Zu ihr gesellte sich die Stellung als Statthalter, der Wohl die Unabhängigkeit fehlte, die aber doch bedeutend genug war, um ihrer Person Ansehen und Würde zu verleihen*). 0 , letzte Testament wurde, wie alle früheren, vom Knrsürsten gehem gehalten und nur dem Kaiser davon Mitteilung gemacht-, dieser bestätigte es. In Wien suchte man damals dringend ein Bündnis mit dem großen Kurfürsten, ohne es doch erlangen zu können, denn Friedrich Wilhelm bestand daraus, daß man von den unrechtmäßig ui Besitz genommenen schlesischen Herzogtümern ihm zuvor Schwiebus zuspreche. Dazu war der Kaiser nur schwer zu Be-wegen und die Verhandlungen wollten nicht vorwärts gehen. Da fielen die kaiserlichen Minister auf eine sonderbare Intrigue Man unternahm es, dem Kurprinzen Friedrich die schlechteste Meinung von r?T^lln seines Vaters beizubringen, und schilderte ihm solchen ? ? gefährlich für den brandenbnrgifchen Staat. In der ft and bey Kaisers läge es, dereinst auf seine strenge und genaue Ausführung zu dringen. Er würde einer Vernichtung des Testamentes aber nicht entgegen ftm, wenn Friedrich sich verpflichten wollte, nach des Vaters Tode den Kreis Schwiebus, über dessen Anfall an Brandenburg man eben unterhandelte, an das Kaiserhaus zurückzugeben. Friedrich in banger Sorge wegen des Testamentes und ohne Ratgeber (man hatte ihn vermocht, gegen jeden, auch gegen feinen Vertrauten Dankelmann zu schweigen) unterzeichnete am 28. Februar 1686 zu Potsdam einen geheimen Revers, durch welchen er sich, unter der angegebenen Bedingung, wirklich zur Herausgabe von Schwiebus verpflichtete sobald er zur Regierung gekommen sein würde. Und vierzehn Tage' später ge-nehmigte der Kaiser Leopold emen Vertrag mit dem Kurfürsten, durch welchen angeblich auf ewige Zeiten, Schwiebus an Brandenburg abgetreten ward. Er konnte dies mit leichtem Herzen thun, denn durch rs ?.urp.rwzen abgelockten Revers hatte dieser Vergleich jedes Gefährliche für ihn verloren. ■ ; 1 Als Friedrich Kurfürst geworden war, verweigerte er, mit %-stimmung des Staatsrates und unter Einwilligung des Kaisers, die 97 9nn beengen die Einkünfte für Halberstadt 35 412 Thaler, Minden N-ngard >2 0s4 Thaler $6oitr' «-»--nbnrg-Bnt-w und Draheim ohne
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