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1. Quellenlesebuch - S. 138

1916 - Leipzig : Hirt
138 22. Der Konflikt und der Dnische Krieg. als den knftigen Erben von Dnemark und Schleswig-Holstein anerkannte. Das Protokoll war ein Vertrag, den die einzelnen Mchte mit Dnemark schlssen, nicht zugleich ein Vertrag unter den Mchten. Er legte der dnischen Regierung als Gegenleistung die Verpflichtung auf, die Lande Schleswig-Holstein bei ihrer alten Selbstn-bigfeit und ihrem Besitz zu erhalten und der deutschen Nation auch in Schleswig Schutz und Gleichberechtigung zu sichern. Die Dnen erfllten ihre Zusage in feiner Weise, bten vielmehr einen so rcksichtslosen Druck, ba selbst das ihnen beraus freundlich gesinnte Rußland zur Vorsicht mahnte. Schon 1856 erhoben Preußen und Osterreich nacheinanber formellen Einspruch gegen gewisse rechtswibrige Maregeln, und 1857 wurde am Bundestage ein Ausschu niedergesetzt, der die Beschwerden der Herzog-tmer vertrat. Die dnische Regierung lie sich durch die wieberholten Beschwerben und Drohungen des Bunbes nicht abschrecken, suchte vielmehr Schleswig von dem allein zum Deutschen Buube gehrigen Holstein zu trennen und mit Dnemark zu verschmelzen. Da beschlo der Bunb den 1. Oktober 1863 die Exekution gegen Dnemark. Die Ausfhrung verzgerte sich zwar von neuem durch englische und andre Einflsse; aber es bestand doch eine groe Spannung, und jeder Tag konnte den Aus-bruch der Feindseligkeiten bringen. In diese Spannung fiel nun einmal die namentlich in Osterreich neue Sorge weckende Erklrung Napoleons Iii. vom 5. November 1863, die Vertrge von 1815 htten aufgehrt zu existieren, sodann der Tod Friebrichs Vii. von Dnemark. Am 16. November wrbe Christian Ix. als König von Dnemark und als Herzog von Schleswig-Holstein ausgerufen, während gleichzeitig Herzog Friedrich von Augusten-brg Schleswig-Holstein durch feierliche Proklamation fr sich in Anspruch nahm. Am 18. November unterzeichnete König Christian Ix. die neue Verfassung, die Schles-wig mit Dnemark zu einem Gesamtstaat vereinigte, und zwang damit den Deutschen Bund, mit seinen Drohungen Ernst zu machen. Das deutsche Volk erhob sich in einmtigen Erklrungen fr das Recht des Augu-stenburgers, das die Rettung Schleswig-Holsteins zu verbrgen schien, und die meisten Regierungen des Bunbes entschieden sich fr ihn. Wer sterreich und Preußen erklrten, ba sie sich von dem Lonboner Protokoll nicht einseitig lossagen knnten, ba sie also auch Christian Ix. als König von Dnemark und als Herzog von Schleswig-Holstein anerkennen mten, falls Dnemark die eingegangenen Verpflichtungen er-flle. Sie versicherten aber zugleich, ba sie die Rechte Deutschlanbs krftig wahren wrben. Durch diese Haltung Hinberten sie jeben Versuch der brigen Mchte, fr Dnemark einzutreten, und hielten auch den Bunb von Maregeln zurck, die die Erbfolgefrage entschieben htten. Am 24. Dezember 1863 rckten Sachsen und Hannoveraner als Exekutionstruppen des Bundes in Holstein ein, um die Erfllung der im Londoner Protokoll von Dne-mark bernommenen Verpflichtungen zu erzwingen. Die Dnen zogen sich ohne Widerstand zurck. Im Hause der Abgeordneten aber forderte Bismarck eine Anleihe von 12 Millionen Talern fr auerordentliche militrische Maregeln und erklrte dabei, da er am Londoner Protokoll nur so lange festhalten werde, als es notwendig sei. Die Politik der Regierung beruhe auf dem Worte des Knigs, da kein Fubreit deutscher Erde verloren gehen solle". Er beschwor das Haus, die geforderte Anleihe nicht zu verweigern und es nicht dahin zu bringen, da wir bei ausbrechendem Kriege dem kleinen Dnemark gegenber in der Rolle des Minderstarken erscheinen" (18. Dez. 1863). Es war vergeblich; und auch das half nichts, da der König in der Antwort auf eine Adresse des Abgeordnetenhauses in feierlicher Weise sein Wort verbrgte,
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