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1. Die mittlere Zeit - S. 16

1881 - Leipzig : Krüger
— 16 — Krieger (Waffenvater), dem die Knaben (Knappen) dienten. Aber erst, wenn sie im Kampfe den ersten Feind erlegt hatten, galten sie als vollberechtigte Männer. — Die gewöhnlichste Waffe war die Frzmea (ein eschener Speer mit kurzer Eisenspitze). Schwerter waren anfangs noch selten; kurz, messerartig (sahs) waren sie gebildet; oft wurde neben ihnen die Wurfkeule (Goten) oder Streitaxt (Kranken) geführt. Der Schild war grell bemalt auz Holz oder Flechtwerk. Auf dem Haupte trug der Krieger gern den aufgesperrten Rachen des Wolfes oder Bären.*) §■ 36. Die angeborene Freiheitsliebe der Germanen duldete keinen festen Staatsverband. Nur locker sind die Familien und Geschlechter zu Markgenossenschaften, diese zu Hundertschaften, diese zu Gauen verbunden. Nicht bei allen Stämmen haben sich mehrere Gaue zu einer Landesgemeinde geeinigt. Die Masse des Volkes bildeten die Freien (Frilinge oder Kerle); über ihnen erhob sich der Adel; unter ihnen standen die Unfreien. Die höchste Gewalt besaß die Landes- oder Gauversammlung (Adel und Freie), die am Vollmonde oder Neumonde zusammentrat. Sie war zugleich Heeresversammlung und entschied daher über Krieg und Frieden. Hier wurden auch die Vorsteher der Hundertschaften gewählt, die zugleich Heerführer und Richter sind. Auch die höchste Gerichtsbarkeit hatte diese Versammlung; sie allein konnte ein Todesurteil bei Landesverrat und Feigheit verhängen. In ihr fand die Wehrhaftmachung der Jünglinge statt. — Aber auch in den Hundertschaften versammelten sich an der Ding- oder Malstätte zu gewissen Zeiten die freien Männer und hielten über geringere als todeswürdige Verbrechen Gericht. Dieselben wurden gesühnt durch Strafen, die ursprünglich in Rindern oder Pferden, später in Geld bestanden. Selbst der Totschlag (d. h. der nicht absichtliche Mord) konnte durch das sogenannte Wergeld, das je nach dem Stande des Gemordeten verschieden hoch war, gebüßt werden, wenn die beleidigte Familie nicht die Blutrache vorzog. Neben der Landesgemeinde stand noch eine Versammlung der Großen, des Adels. — Adel gab es bei den meisten Völkerschaften, doch mit verschieden großen Rechten. Aber er war weder im ausschließlichen Besitze des Reichtums, noch des Waffenrechtes. — Unter den Freien gab es auch Unterschiede je nach der Größe des Besitzes. Aber kein Freier ging aus Not unter das Gesinde des Reichen. Zwischen Freien und Sklaven stand noch eine halbfreie Bevölkerung , meistens Besiegte, welche sich freiwillig unterworfen hatten; sie hießen Hörige (I. 74), da sie gehorchen mußten; meist bebauten sie ein Stück Land, von dem sie Zins und Hofdienste (Fron) zu leisten hatten. — §. 37. Während an der Spitze der Hundertschaft ein Richter stand, der zugleich Heerführer war, entbehrten die Gaue bei den meisten Stämmen im Frieden eines Oberhauptes. Nur für den Krieg wählte die Gauversammlung dadurch, daß sie einen Stammesgenossen auf den Schild erhob und auf den Schultern umhertrug, sich einen Herzog, *) Vgl. Freytag: Bilder aus der deutschen Vergangenheit I. 135.
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