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1. Die mittlere Zeit - S. 117

1881 - Leipzig : Krüger
— 117 — saßen die Jünglinge im Kerker beim Schachspiel, als ihnen das Todesurteil verlesen wurde. Mit männlicher Fassung vernahmen sie es; Konradin setzte seinen letzten Willen auf, und mit würdevoller Haltung bestieg er am 29. Oktober 1268 auf dem Markte zu Neapel das Blutgerüst. Vernehmlich richtete er an die Umstehenden die Worte: „Euch alle, ihr Lebenden, frage ich, verdiene ich den Tod, weil ich mein Recht verteidigt habe? Und verdient die Treue den Tod, daß alle, die zu mir standen, ihn erleiden sollen?" Er beklagte tief das Schicksal Friedrichs von Baden; aber feine letzten Gedanken wendeten sich der Mutter zu: „O Mutter, was für Herzeleid bereite ich Dir!" Dann fiel fein Haupt; ein lauter Auffchrei entrang sich der Brust des getreuen Freundes. Dann legte auch er sein Haupt aus den Block und bezahlte die Freundestreue mit dem Leben. — Karl von Anjou aber erreichte noch hienieden die Strafe für seinen Frevel. Sizilien wurde ihm durch ein furchtbares Blutbad (sizilianische Vesper) entrissen, und mit Kummer und Gewissensbissen sank er ins Grab. 4. Innere Zustände. — Geistige Bildung, a. Reichsverfassung. §. 147. Die Kaisergewalt. — Die von Karl dem Großen kräftig geltend gemachte königliche Gewalt war unter seinen unmittelbaren Nachfolgern schon sehr gesunken. Als Deutschland aber 911 ein Wahl-reich wurde, verlor sie noch mehr von ihren Rechten. Trotz aller Bemühungen der sächsischen, fränkischen, staufischen Könige glückte es nicht, sie wieder zu einer erblichen zu machen. Man hielt sich bei der Wahl zwar zunächst an die herrschende Familie, und starken Königen gelang es in, der Regel, schon bei Lebzeiten die Wahl des Nachfolgers durchzusetzen^ aber das Ansehen blieb durch die Wahl gemindert, und die Zustimmung mächtiger Fürsten mußte oft teuer erkauft werden. — Dazu kam seit der Erwerbung der Kaiserkrone die Abhängigkeit von Rom; der Papst mußte zur Vollziehung der Krönung bewogen werden. Auch dadurch gingen oft Rechte verloren. — Als die Kaiser notgedrungen die Erblichkeit der höheren Lehen zugestanden hatten, büßten sie noch mehr von ihrem Einflüsse ein, und es stand von dieser Zeit an beinahe den Fürsten frei, ob sie gehorchen wollten oder nicht. Denn ohne Zustimmung der Mitfürsten konnte auch die Strafe der Acht nicht wirksam gehandhabt werden. So verlor sich allmählich die thatsächliche Gewalt der Kaiser immer mehr, lediglich auf ihre eigenen Hilfsmittel fanden sie sich angewiesen. Konradins Hinrichtung 1268.
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