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1. Bilder und Lebensbeschreibungen aus der Weltgeschichte - S. 40

1887 - Hannover : Meyer
40 18. Athen. Solon. 2. Solon wird zum Gesetzgeber berufen. Was Lykurg für Sparta gewesen, das wurde Solon für Athen. Auch er hatte feinen Geist durch Reisen gebildet und die Sitten und Gesetze vieler Völker kennen gelernt. Diesen weisen Mann beriefen die Athener im Jahre 594 b. Chr. zu ihrem Gesetzgeber. 3. Solonische Verfassung. Nach der Verfassung, welche Athen durch Solon erhielt, sollten — wie bisher — an der Spitze des Staates neun Archonten stehen, welche jedes Jahr neu gewählt wurden. Ihnen zur Seite stand der Rat der Vierhundert. Alle wichtigen Beschlüsse aber, welche die Archonten und die Vierhundert gefaßt hatten, mußten der Volksversammlung vorgelegt werden, welche dieselben nach Befinden genehmigte oder verwarf. So hatte die Volksversammlung die letzte Entscheidung über Krieg und Frieden, Bündnisse, Gesetze; sie wühlte auch die Staatsbeamten. Wahrend aber in Sparta die Volksversammlung nur aus den Vornehmen, den Spartiaten, bestand, mußte in Athen jeder, auch der ärmste Lohnarbeiter, an derselben teilnehmen und konnte mitreden und mitstimmen. Athen hatte also eine demokratische Verfassung. Doch hielt Solon es für recht, daß die Reichen, weil sie mehr für den Staat thun mußten, auch manche Rechte voraus hätten. Er teilte also alle Bürger nach ihrem Vermögen in vier Klassen. Die Mitglieder der drei ersten Klassen mußten alle Steuern allein aufbringen und im Kriege als Reiter und Schwerbewaffnete dienen; dafür aber konnten sie auch allein zu Staatsämtern gewählt werden. Eine wichtige Behörde war der A reo pag. Dieses war der höchste Gerichtshof, in welchen die untadelig befundenen Archonten nach Ablauf ihres Amtsjahres als Richter eintraten. Er mußte über Zucht und Sitte wachen und über alle schweren Verbrechen aburteilen; ja, er konnte auch etwaige übereilte Beschlüsse der Volksversammlung aufheben. Man gab dem Areopag wohl den schönen Namen „Auge des Gesetzes". Seine Sitzungen hielt er auf dem Areopag oder Marshügel und zwar bei Nacht und ohne Licht, damit die Richter nicht durch das klägliche Ansehen der Angeklagten zum Mitleid bewegt würden. Ihre Urteilssprüche schrieben die Richter auf Täfelchen und warfen letztere schweigend in eine der beiden bereitstehenden Urnen, von denen die eine die Urne des Todes, die andere die der Erbarmung hieß. Von der Strenge dieses Gerichtes zeugt es z. B., daß einst ein Knabe zum Tode verurteilt wurde, weil er eiuer Wachtel die Augen ausgestochen hatte. 4. Jugenderziehung. Wie dem Lykurg, so lag auch Solon die Erziehung der Jugend sehr am Herzen. Darin aber unterschied sich Solon von dem spartanischen Gesetzgeber, daß er, ohne die Leibesübung zu vernachlässigen, großes Gewicht auf die Bildung des Geistes legte. Deshalb wurden die Athener bei aller Tapferkeit viel feinere, gebildetere Leute, als die Spartaner. Mit der Zeit brachten sie viele große Künstler und Gelehrte hervor und schmückten ihre Stadt derart mit herrlichen Tempeln, Säulenhallen, Statuen und Bildern, daß, wer etwas recht Schönes sehen wollte, nach Athen gehen mußte. Die athenischen Knaben lernten vor allem Lesen (Homer), Schreiben und Musik, dann auch wohl Rechnen und Geometrie. Eine Erziehungsanstalt für ältere Knaben hieß Gymnasium, wovon unsere Gymnasien ihren Namen haben. Damit die Knaben sich aus den Schulwegen ordentlich aufführten, wurden sie stets von einem Sklaven begleitet, welcher Pädagog, d. h. Knabenführer, genannt
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