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1. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 52

1900 - Karlsruhe : Lang
— 52 — Xiii. Von den luxemburgischen Kaisern. 1. Karl der Vierte. Nach der Ermordung Kaiser Albrechts I. wurde Graf Heinrich von Luxemburg zum Kaiser gewählt. Sein Sohn Johann Der mahlte sich mit der böhmischen Prinzessin Elisabeth, der Enkelin König Ottokars, und gewann dadurch die böhmische Königskrone. Kaiser Karl Iv., Sohn dieses Böhmenkönigs Johann, war sür sein Erbland Böhmen ein rechter Landesvater; er war bemüht, durch eifrige Sorge für Kunst und Wissenschaft, für Ackerbau, Ge werbe und Handel Böhmen reich und glücklich zu machen. Er stiftete (1348) zu Prag eine hohe Schule oder Universität, die erste im deutschen Reiche. Gegen das deutsche Reich aber handelte Karl wie ein Stiefvater. Er kümmerte sich wenig um die Regierung und ließ die geistlichen und weltlichen Fürsten thun, was sie wollten, wenn es nur nicht zum Nachteile seiner Hausmacht war. Doch hat man ihm eine wichtige Einrichtung zu verdanken. Karl Iv. gab im Jahre 1356 eine Verordnung, die vorschrieb, wie es bei der deutschen Kaiserwahl künftig gehalten werden sollte. In den alten Zeiten hatte bei der Wahl des Königs jeder freie Mann seine Stimme abzugeben. Später nahmen nur die mächtigsten geistlichen und weltlichen Herren die Wahl vor. Dabei gab es mancherlei Zwiespalt und Streitigkeiten. Kaiser Karl Iv. bestimmte nun durch ein Gesetz, daß die sieben mächtigsten Fürsten des Reiches allein das Recht haben sollten, den König zu wählen oder zu küren. Die Kurfürsten waren drei Erzbischöfe: der von Mainz, der von Trier und der von Köln, und vier weltliche Fürsten, nämlich der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen. Die Wahl sollte in Frankfurt, die Krönung in Aachen vorgenommen werben. Die Kurfürsten erhielten die Erzämter*) des Reiches und große Vorrechte vor den anbeten Fürsten und sollten den obersten Rat des Königs bilben. Auf einer großen Fürstenversammlung zu Metz würde das neue Gesetz verkünbigt. Es würde auf Pergament geschrieben, an dem das Siegel des Kaisers in einer goldenen Kapsel angebracht wurde. Eine solche Kapsel mit dem Siegel nannte man eine Bulle, und davon hat das ganze Gesetz den Namen „die *) Die Erzbischöfe von Mainz, Trier, Köln waren Erzkanzler — ungefähr so viel als Minister — des Kaisers für Deutschland, Burgund und Italien; der Pfalzgraf war Erztruchseß, der Herzog von Sachsen Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg Erzkämmerer, der König von Böhmen Erzschenk des Reiches. Bei der Krönungsfeier hatten die Kanzler die kirchlichen Feierlichkeiten zu besorgen (der Mainzer die Krönung) und an der kaiserlichen Tafel das Tischgebet zu sprechen. Der Truchseß und der Schenk sorgten für Speise und Trank, der Kämmerer und der Marschall für die Wohnung und sonstiges Unterkommen des Kaisers und seines Gefolges. Vgl. oben S. 32.
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