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1. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 65

1900 - Karlsruhe : Lang
— 65 — krönen, und die Kaiserwürde blieb den dentschen Königen bis zum Jahre 1806. Den Kaiser zu krönen hatte nur der Papst das Recht: daher kam es, daß manche Päpste behaupteten, die Kaisermacht sei ein Ausfluß der päpstlichen Gewalt, was sie aber so wenig war, als die Königsmacht ein Ausfluß der Gewalt der Erzbischöfe, die den deutschen König salbten und krönten. Es entstanden infolge davon viele und heftige Kämpfe, und mehr als ein Papst maßte sich das Recht an, die deutsche Königswahl zu bestätigen oder zu verwerfen. Darum traten im Jahre 1338 die deutschen Kurfürsten auf dem sogenannten Königsstuhl — einer Halle mit einer Plattform — bei Rense zusammen mtb erklärten, daß ein deutscher König seine Macht nur von Gott habe durch die Wahl der Kurfürsten und keiner Bestätigung durch den Papst bedürfe. Dabei wurde es als selbstverständlich angesehen, daß nur der deutsche König einen Anspruch auf die Kaiserwürde habe. Die deutschen Könige ließen zwischen ihrer Königskrönuug und ihrer Fahrt nach Rom zur Erlangung der Kaiserkrone seither oft viele Jahre vergehen, ohne daß ihnen die Ehren und Rechte des Kaisers streitig gemacht wurden. So gewöhnte man sich daran, das Oberhaupt des deutschen Reiches als Kaiser anzusehen und zu ehren, wenn auch die Krönung durch den Papst nicht erfolgte. Der letzte vom Papste gekrönte Kaiser war Karl V.; die späteren Kaiser wurden vom Erzbischöfe von Mainz in Frankfurt gekrönt. Das Reich führte den Namen „da? heilige römische Reich deutscher Nation" Heerwesen. Das Heer des alten römischen Reiches bestand zuerst aus dem Heerbanne, d. H. dem Aufgebote aller freien, waffenfähigen Männer Sie zogen, nach Gauen und Stämmen in große Heerhaufen geordnet, von den Gaugrafen und Herzögen geführt, in den Kampf. Jeder Wehrmann hatte für Waffen. Roß und Lebensmittel selbst zu sorgen. Nachdem durch den Einfluß des Lehenswesens der alte Heerbann verfallen war, trat an seine Stelle das Aufgebot der Vasalleu Jeder Lehensmann war seinem Lehensherrn und alle Lehensherren bis hinauf zu den höchsten Reichsfürsten dem Kaiser zur Heerfolge verpflichtet. Die Hauptstärke des Vasallenheeres war die gepanzerte Reiterei, die mit gefällten Speeren gegen den Feind ansprengte und. wenn er durch den Stoß erschüttert war, mit Schwert und Streitkolben kämpfte. Rittertum. Die Reiterei des Vafallenheeres bestand ans adeligen Lehensmännern und bildete mit der Zeit einen eigenen Stand, den Ritterstand. Tie Pflichten des Ritters waren: ehrbarer Wandel, unverbrüchliche Treue gegen den Landesherrn, Tapferkeit, Beschühung der Schwachen, besonders der Frauen und Waisen, Kamps gegen die Feinde des christlichen Glaubens. Der junge Adelige wurde für den Ritterstand sorgfältig erzogen. Im siebenten Jahre wurde er einem angesehenen Ritter übergeben, dem er als Edelknabe diente, und der ihn in feiner Sitte und allen ritterlichen Künsten unterwies. Im vierzehnten Jahre wurde er Knappe und begleitete nunmehr seinen Herrn in den Krieg, zum Turnier, auf die Jagd; er führte ihm das Roß vor. versorgte seine Waffen, schnallte ihm den Harnisch an und kämpfte an feiner Seite, fortwährend darauf bedacht, dem Lehrmeister an ritterlicher Tugend und Ehrenhaftigkeit gleich zu werben. Im einund-zwanzigsten Jahre war die Lehrzeit beenbet, und der Knappe würde durch den Ritterschlag in den Stanb der Ritter ausgenommen. Er bereitete sich durch Fasten, Wachen und Gebet auf die feierliche Hanbümg vor. In einer Kirche vor dem Altare würde er mit der Waffenrüstung angethan und legte das_ Gelübbe ab, die Pflichten eines christlichen Ritters treulich ,zu erfüllen. Hierauf warben ihm die golbenen Sporen, das Abzeichen der Ritterwürbe, angebunben, und der vornehmste der anwesenben Ritter gab ihm mit dem flachen Schwerte brei Schläge aus den Nacken und die Schulter. An biete Feier schlossen sich zu Ehren des jungen Ritters noch weltliche Festlichkeiten, Turnier, Festmahl und Tanz an. B e r g e r— S t e h l e, Erzählungen au5 der Weltgeschichte. B. 5
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